Peter Weiß MdB >> Solo-Selbständige müssen sich, anders als die anderen Bezieherinnen und Bezieher von SGB II-Grundsicherungsleistungen, nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass aktuell eine Vermittlung in eine andere Tätigkeit durch die Jobcenter nicht mehr vorgenommen und auch nicht angestrebt wird. Damit gilt für Solo-Selbständige vorerst der sogenannte Vermittlungsvorrang nicht mehr.