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Schutz vor Schienenlärm: Bundesregierung verabschiedet Gesetz, das zu Verschlechterungen für die Bürger führen wird

Michael Donth

 

In diese Woche haben Verkehrsausschuss und Bundestag das Gesetz zum Schienenlärmschutz diskutiert und mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedet. Michael Donth, zuständiger Berichterstatter für die Schiene erklärt die Hintergründe des Gesetzes, dass die Union ablehnt: "Güterzüge fahren häufig in der Nacht und werden als störend wahrgenommen. Aus diesem Grund haben Union und SPD vor ziemlich genau 7 Jahren das "Schienenlärmschutzgesetz" - kurz SchlärmschG - beschlossen. Das konsequente Verbot von lauten Güterwagen hat dazu geführt, dass die heute in Deutschland fahrenden Güterwagen neue Bremssysteme haben. Das wiederum hatte die Folge, dass wir den Schienenlärm in Deutschland halbiert haben! Eine enorme Leistung und ein wichtiger Schritt, der Deutschland zum Vorreiter in Europa gemacht hat".

 

 

 

Gleichzeitig wird auf EU-Ebene ein Lärmschutzkonzept so genannter "leiserer Strecken" ab dem 8. Dezember 2024 eingeführt. Auch Deutschland muss das EU-Recht anwenden. Zwar sollen die wesentlichen Bestimmungen aus dem SchlärmschG weitergeführt werden - allerdings: Die nun vorliegende Änderung bezieht sich lediglich auf die Strecken, auf denen heute mehr als zwölf Güterzüge pro Nacht fahren. Die Nebenstrecken sind davon aber nicht betroffen. Das könnte laut Michael Donth dazu führen, dass in Zukunft mehr Güterzüge - mit lauteren Bremsen - auf den Nebenstrecken fahren. Das würde zu einem Anstieg von Schienenlärm führen und hätte direkte Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

 

 

Auch wenn Deutschland das EU-Recht anwenden muss: Aus Sicht der Union ist es enttäuschend, dass der bisherige hohe und gute Standard des Gesetzes aus 2017 nicht beibehalten werden kann. Aus diesem Grund hat die Unionsfraktion das Gesetz abgelehnt.