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Abhilfe für Problematik der Scheinvaterschaften

Axel Müller

 

In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften beraten. Dabei wurde mal wieder deutlich, dass es der AfD nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema ging, sondern in erster Linie um populistische Effekthascherei. Daneben war die Debatte ein weiterer Beleg für die Untätigkeit der Ampelkoalition bei wirklich wichtigen rechtspolitischen Fragen. Der Anlass des Gesetzentwurfs war der vor Kurzem in den Medien thematisierte Fall von Jonathan A., der mittlerweile insgesamt 24 Kinder anerkannt hat. Weil Jonathan A. keinen Unterhalt bezahlt, muss der deutsche Staat für die Kinder aufkommen. Man spricht von sogenannten Ankerkindern, weil diese Kinder von ihrem deutschen Vater ihre deutsche Staatsangehörigkeit ableiten und dadurch der nichtdeutschen Mutter oder auch weiteren Familienangehörigen den Familiennachzug und ein Bleiberecht in Deutschland vermitteln.

Die AfD möchte solche Fälle unterbinden, indem die Ausländerbehörde künftig in jedem Fall, in dem der Vater Deutscher ist, die Mutter aber nicht, eine Überprüfung durchführen soll, um eine rechtsmissbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zu verhindern. Wenn man den Anteil der Verdachtsfälle an der Gesamtzahl der Geburten betrachtet, erscheint ein solches Vorgehen als absolut unverhältnismäßig. So wurden etwa im Jahr 2022 738.000 Kinder geboren. Bei 4,8 Prozent der Geburten gab es die Konstellation „deutscher Vater, nichtdeutsche Mutter“, nämlich bei 35.000 Kindern. Der Anteil der Verdachtsfälle beträgt ca. 5.000, also ein Siebtel. Im Ergebnis liefe der Vorschlag der AfD darauf hinaus, die übrigen sechs Siebtel der Eltern unter Generalverdacht zu stellen und ihnen zudem noch die Nachweispflicht aufzuerlegen, ihre biologische Vaterschaft zu beweisen. Das dürfte eindeutig gegen das sogenannte Übermaßverbot verstoßen. Hier wäre vielmehr die Anwendung milderer Mittel gefragt, um diesen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung erfolgreich bekämpfen zu können.

Unverständlich ist, dass die Ampelkoalition sich des Themas bislang nicht angenommen hat. Schon auf der Justizministerkonferenz im Sommer 2021 hatten die Landesjustizminister auf die Problematik der Scheinvaterschaften hingewiesen und angemahnt, auf der Bundesebene zeitnah gesetzgeberische Abhilfe zu schaffen. Seit über zwei Jahren ist Minister Buschmann nun im Amt, ohne dass sein Haus tätig geworden wäre. Erst nach der jüngsten öffentlichen Berichterstattung über die eklatanten Missbrauchsfälle teilte das Bundesjustizministerium mit, es werde bald einen Gesetzentwurf vorlegen. Geschehen ist jedoch bis heute nichts.

 

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