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Cannabisgesetz: Bärendienst für unsere Gesellschaft

Axel Müller

 

In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz) debattiert. Die Regelung will Erwachsenen künftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum ermöglichen, während die Höchstgrenze im öffentlichen Raum bei 25 Gramm liegen soll. Ich habe in meiner Plenarrede deutlich gemacht, dass ich die Legalisierung von Cannabis für den privaten Konsum sowohl rechts- als auch gesellschaftspolitisch für einen Irrweg halte. Ich habe in meiner langen Zeit als Strafrichter viele Menschen kennengelernt, deren Leben und Gesundheit durch diese Droge zerstört wurden.

Es mag zwar sein, dass trotz strafrechtlicher Repression der Konsum nicht ab-, sondern zugenommen hat. Dies liegt jedoch daran, dass Deutschland von den verschiedensten Drogen – in erster Linie Cannabis – überschwemmt wird. Um dem Einhalt zu gebieten, wäre es deshalb umso wichtiger, die Prävention deutlich auszuweiten. Das war auch die Erkenntnis aus einer Veranstaltung, die ich vor Kurzem in meinem Wahlkreis mit Vertretern von Polizei, Psychiatrie, Sozialarbeit und Betroffenen durchgeführt habe.

Der Ampelkoalition hingegen geht es einzig und allein darum, ein Wahlgeschenk zu verteilen, nachdem insbesondere die Grünen und die FDP seit Jahren mit dem Slogan „legalize it“ durch das Land ziehen, um in Wahlkämpfen bei bestimmten Personenkreisen Stimmen zu fangen. Dabei wird nebenbei bewusst in Kauf genommen, dass unserem Rechtsstaat, um dessen gut funktionierende Justiz uns viele Länder in der Welt beneiden, schwerer Schaden zugefügt wird.

So soll die Straflosigkeit des Herstellens, Abgebens, des Anbaus und Besitzes nicht unerheblicher Mengen von Cannabis nicht nur für die Zukunft gelten, sondern es sollen auch alle früher rechtmäßig ergangenen Verurteilungen für Straftaten, die nach dem jetzigen Maßstab nicht mehr strafbar wären, getilgt werden. Dies betrifft Berechnungen zufolge 328.000 Fälle, in denen die Akten dann einzeln beigezogen und überprüft werden müssten. Der Deutsche Richterbund hat errechnet, dass allein für die Fälle am Amtsgericht Köln fünf Richter ein Jahr lang nur damit beschäftigt wären. Also ein Jahr, in dem sie nichts anderes tun als abgeschlossene Fälle wieder aufzumachen, anstatt neue zu bearbeiten. Dadurch werden Teile der Justiz lahmgelegt und neue Bürokratie geschaffen.

Fazit: Mit dem Cannabisgesetz erweist die Ampelkoalition sowohl unserem Rechtsstaat als auch unserer Gesellschaft einen Bärendienst.

 

# Video der Rede