Maximilian Mörseburg
Bei der Lieferkettengesetzgebung geht es darum, Verantwortung für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen zu übernehmen, die durch Handel entstehen können. Trotz dieses richtigen Ziels sind
Bedenken angebracht, denn der deutsche Wohlstand, das ist und bleibt wahr, wird von der Wirtschaft geschaffen. In der Rede, die ich am Donnerstag zu Protokoll gab, ging es um die geplante
Lieferkettenrichtlinie, die Unternehmen in Deutschland in Schwierigkeiten bringen könnte, weil sie mehr Bürokratie und höhere Risiken für sie mitbringt, ohne den Menschen in den sogenannten
Risikomärkten zu helfen.
Unter anderem sollen Unternehmen darstellen, wie sie dazu beitragen, das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Das ist nicht nur lehrmeisterhaft, sondern auch sinnlos. Die
Betriebe, die es schaffen, Jahr für Jahr grüne Zahlen zu schreiben und das trotz aller bürokratischen Belastungen, kriegen jetzt Hausaufgaben aus Brüssel - und das mit dem Segen der
Bundesregierung. Eben erst haben sie sich auf das deutsche Lieferkettengesetz eingestellt; schon kommen Verschärfungen. Ich hätte mir von der Ampel gewünscht, dass sie sich für die Interessen
unserer Industrie einsetzt. Auch, dass Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern von der Richtlinie betroffen sind, hat die Regierung durchgehen lassen. Alles für einen guten Zweck. Doch
leider gibt es auch dahingehend Befürchtungen. Ich zweifle daran, dass den Menschen in den Regionen geholfen ist, wenn der Handel zurückgeht, weil Unternehmen die hohen Strafen nicht riskieren
wollen.
Das Schlimmste, was den Entwicklungsländern passieren kann, ist nicht, dass wir sie in Ruhe lassen, wie einige Regierungspolitiker meinen, sondern im Gegenteil, dass wir uns von ihnen abwenden.
Armut ist für sie die größte Bedrohung - und nicht Handel. Die Coronapandemie hat uns in der Bekämpfung der Armut weit zurückgeworfen. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft schreibt in seinem
Endbericht der ökonomischen Bewertung eines Lieferkettengesetzes hinsichtlich der Effekte auf unsere Handelspartner, dass die Abkehr großer Unternehmen von diesen Märkten zwangsweise zu einer
Verschlechterung für die dortige Bevölkerung führt. Dabei sei es unerheblich, ob die Einstellung der Geschäfte wegen tatsächlich beobachteter Menschenrechtsverletzungen geschieht oder nur weil
die Kosten der Überwachung zu hoch wären. Es ist erwiesen, dass eben diese Unternehmen besser zahlen und für bessere Arbeitsbedingungen sorgen als die regionalen Märkte. Kinderarbeit und prekäre
Arbeitsverhältnisse für Frauen korrelieren stark mit der gemessenen Offenheit der Märkte in diesen Ländern. Deshalb bitte ich die Bundesregierung, sich für Nachverhandlungen einzusetzen.