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Gesetzeslücken schließen: Antisemitismus effektiv bekämpfen

Axel Müller, Alexander Throm

 

Zur deutschen Geschichte gehört die Schande des Holocaust, der von Deutschen verübte Massenmord an Juden in Europa. Daraus entsteht für uns eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber dem Staat Israel und den Jüdinnen und Juden wie in keinem anderen Land der Welt. Diese Verantwortung endet nie. Zur effektiven Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Strafrecht nachschärfen.

 

Alexander Throm betonte in seiner Rede, dass es „beschämend ist, dass sich unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Hetze und Hass gegen Juden und Israel im Netz und tausendfach auf deutschen Straßen ausgesetzt sehen. Für uns als Union ist klar: Antisemiten haben keinen Platz in unserer Gesellschaft: egal, ob von rechts, links oder muslimisch geprägt. Das gilt für Deutsche, genauso wie für Nichtdeutsche.“

 

„Die nie endende Verantwortung muss in unserem alltäglichen staatlichen Handeln zum Ausdruck kommen“, forderte Throm. „Die bestehenden Gesetze müssen wir voll ausschöpfen. Dort, wo Lücken sind, gilt es, die Gesetze nachzuschärfen. Wir wollen für alle das Strafrecht schärfen und für Nichtdeutsche das Aufenthaltsrecht und das Einbürgerungsrecht.“

 

„So wollen wir die Ausweisung bei einer antisemitisch motivierten Straftat zum Regelfall machen; nur noch ganz außergewöhnliche Fälle können dann noch zu einem anderen Ergebnis führen. Wer demonstriert und „Tod den Juden“ ruft, verliert sein Aufenthaltsrecht. Wer einen Davidstern an eine Hauswand schmiert, begeht eine Sachbeschädigung und erhält die Ausweisung. Dann erst gilt der Satz: Antisemiten haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Darüber hinaus erwarten wir bei der Einbürgerung von jedem ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel. Das ist der Ausdruck unserer geschichtlichen Verantwortung.“

 

Axel Müller wies in seiner Rede auf den dramatischen Anstieg antisemitischer Delikte seit dem Überfall der Hamas auf Israel hin. Während im 3. Quartal 2023 540 antisemitische Straftaten gezählt wurden, waren es seit dem 7. Oktober über 2.700. Das könnten und dürften wir als Gesellschaft angesichts des einzigartigen Unrechts und des Schadens, die das nationalsozialistische Deutschland über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, nicht hinnehmen.

 

 „Daher müssen wir uns noch viel entschiedener und entschlossener als bisher den jüngsten antisemitischen Ausschreitungen bei Demonstrationen, in Hasskommentaren oder durch Übergriffe gegen jüdische Menschen entgegenstellen. Das tun wir von der Union mit unserem vorgelegten Gesetzesentwurf. Wir setzen damit zugleich den im letzten Monat den von Union und den Regierungsfraktionen Deutschen Bundestag eingebrachten Entschließungsantrag konkret um. Wir bedienen uns dazu des schärfsten Schwerts, welches unser Recht hierfür vorsieht: des Strafrechts.“

 

„Wir wollen in den Tatbeständen des Landfriedensbruchs, der Bildung einer kriminellen  und einer terroristischen Vereinigung sowie der Volksverhetzung sowohl eine Ausweitung der Strafbarkeit als auch eine Verschärfung der Sanktionen. Wir schaffen damit eine breitere Grundlage für Untersuchungs- und Strafhaft. Gleichzeitig tragen wir dem generalpräventiven Gedanken der Abschreckung Rechnung und erreichen damit, dass solche abscheulichen Taten erst gar nicht begangen werden. Zudem setzen wir den mit der Reform des § 46 Abs. 2 StGB -in dem wir Antisemitismus als besonderen Strafzumessungsgrund festgeschrieben haben - eingeschlagenen Weg konsequent auch bei den aktuell relevanten Delikten des Besonderen Teils des StGB fort.“

 

# Video der Rede von Alexander Throm

 

# Video der Rede von Axel Müller