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Infrastrukturbeschleunigung

Felix Schreiner

 

Die Ampel-Koalition wird ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Ziel, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren, krachend verfehlen. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich, ausgerufen durch Bundesminister Volker Wissing als zentrales Gesetzesvorhaben im Verkehrsbereich, beinhaltet durchaus sinnvolle Punkte, wie Ersatzneubauten von Brücken vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu befreien. Damit greift die Ampel einen Vorschlag der Union auf, den wir bereits im letzten Jahr ins Parlament eingebracht haben. Dennoch fehlt dem Wissing-Entwurf der große Wurf. Uns fehlen insbesondere eine gesetzliche Stichtagsregelung, so dass veränderte Rahmenbedingungen nach Einreichen der Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses keine Berücksichtigung mehr finden, eine Präklusionsregelung zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen, eine Genehmigungsfiktion für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie die Modernisierung und Straffung des Vergaberechtes. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dazu einen Änderungsantrag sowie einen Entschließungsantrag eingebracht. Unser roter Faden: Alle Beschleunigungspotentiale haben, alle Verkehrsträger gleichermaßen stärken!

 

Fatal ist das Agieren der Bundesregierung ebenso im Bereich der Bundeswasserstraßen. Der schnelle Ausbau und die schnelle Sanierung der Neckarschleusen in Baden-Württemberg ist durch die Bundesregierung endgültig ad acta gelegt worden. Im Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung der Verkehrsprojekte hat sich die FPD nicht gegen SPD und Grüne durchgesetzt, die Festschreibung der Bundeswasserstraßen in das überragende öffentliche Interesse vorzunehmen. So erreichen wir keinerlei Verlagerungseffekte weg von Straße und Schiene hin zu Wasserwegen.

 

Im Gesetz ist auch nichts enthalten, wichtige Ortsumfahrungen im Land voranzubringen. Dabei warten viele Menschen seit Jahren auf die Entlastung des innerörtlichen Verkehrs. Eine verpasste Chance für Baden-Württemberg ist es indes, dass der beschleunigte Ausbau der A8 zwischen dem Kreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Wendlingen im Ampel-Gesetz nicht enthalten ist. Zurückzuführen ist dies auf den grünen Landesverkehrsminister und seine ablehnende, ideologische Haltung gegenüber dem Straßenbau.

 

Deutschland ist in der Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur zu langsam. Die Verfahren dauern zu lange. Deshalb haben wir in dieser Wahlperiode bereits einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen (BT-Drucksache 20/4665) sowie zwei Anträge (BT-Drucksachen 20/1011 sowie 20/1854) eingebracht. Gerade die Verfahren zur Errichtung von LNG-Terminals in Norddeutschland zeigen, dass analog zu dem LNG-Beschleunigungsgesetz weitere Verbesserungen im Verkehrsbereich möglich sind. Die vorhandenen Potentiale müssen wir heben.