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Bundesinnenministerin Faeser muss endlich in den Umsetzungsmodus kommen bei der Bekämpfung der Clankriminalität

Moritz Oppelt

 

Am Freitag, 29. September 2023, debattierte der Deutsche Bundestag in einer lebhaften Aussprache unseren Antrag „Null Toleranz bei Clankriminalität – Ankündigungen müssen unverzüglich Taten folgen“ (Drs. 20/8526). Seit nunmehr fast zwei Jahren regiert die Ampel dieses Land. Und während heute vor zwei Jahren viele der Ampel-Koalitionäre vermutlich noch den Wahlsieg gefeiert haben, herrscht in großen Teilen der Bevölkerung unseres Landes mittlerweile eine Katerstimmung angesichts der schlechten Performance der Ampel-Koalition. Und das hat einen Grund. Besonders anschaulich sieht man das an der Leistungsbilanz von Bundesinnenministerin Faeser im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Bundesinnenministerin Faeser hat im Kampf gegen Clankriminalität viel versprochen und mal wieder nichts gehalten. Der Ernst der Lage ist ihr offensichtlich nicht bewusst. Clankriminalität ist eine ernste Bedrohung für die Sicherheit unseres Landes und wird auch im öffentlichen Raum immer sichtbarer. Scheitert der Rechtsstaat an der Bekämpfung von Clankriminalität, wird auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ebendiesen beeinträchtigt. Wir müssen ein für alle Mal deutlich machen: das Recht gilt für jeden immer und überall. Das muss auch Frau Faeser endlich verstehen.

Mit unserem Antrag bieten wir Frau Faeser und der Ampel-Regierung die Möglichkeit, endlich vom Ankündigungsmodus in die konkrete Umsetzung zu kommen. Hierzu schlagen wir ein Bündel an konkreten Maßnahmen vor, wobei unter anderem in einem ersten Schritt die Bundesinnenministerin dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei kurzfristig die Nutzung der erprobten und in den Ländern bereits erfolgreich im Einsatz befindlichen Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „BundesVeRA“ erlaubt. Diese Software kann nur dann effektiv voll genutzt werden, wenn auch die beiden Sicherheitsbehörden des Bundes im Daten-Verbund mit den Ländern dabei sind.


Bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft ist für die Strafverfolgungsbehörden eine vollständige Beweislastumkehr unerlässlich und bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die an Clankriminalität oder Organisierter Kriminalität nachweisbar festgestellt mitgewirkt haben, muss es die Möglichkeit geben, die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Die Bundesinnenministerin ist hier gefordert, für beide Maßnahmen verfassungskonforme Rechtsgrundlagen dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ampel-Regierung muss die Bekämpfung von Clankriminalität endlich ernsthaft angehen, die Maßnahmen liegen auf dem Tisch.   

Unser Rechtsstaat ist durch Clankriminalität in besonderem Maße herausgefordert. Überall in Deutschland, vor allem in Großstädten und speziell in Ballungsräumen, in denen die SPD zu lange in Regierungsverantwortung war, haben sich die Aktivitäten krimineller Clans in den letzten Jahren zu einem sichtbaren Phänomen Allgemeiner und Organisierter Kriminalität entwickelt. Dem Phänomen Clankriminalität muss mit einer Null-Toleranz-Strategie entgegengetreten werden. Maximaler Kontroll- und Verfolgungsdruck gegenüber den Clanfamilien muss ein wesentlicher Teil der Strategie sein, so wie es vor allem in Nordrhein-Westfalen unter CDU-Innenminister Herbert Reul erfolgreich praktiziert wird.

Wir fordern vor diesem Hintergrund, dass die Ampel-Regierung den Bundesländern das notwendige Rüstzeug zur Bekämpfung von Clankriminalität an die Hand gibt. Bundesinnenministerin Faeser muss nach zwei Jahren Amtszeit endlich auch hier einmal in die gesetzgeberische Umsetzung kommen. Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden warten darauf.

 

# Video der Rede