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Gebäudeenergiegesetz beschädigt Akzeptanz für Klimaschutz

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beratung des Gebäudeenergiegesetzes vor der parlamentarischen Sommerpause gestoppt hatte, hat die Ampel das Gesetz über den Sommer schlicht in die Gefriertruhe gelegt. In dieser Sitzungswoche wurde es aufgetaut und am Freitag ohne jegliche Änderung beschlossen. Es gab nach dem Stoppschild aus Karlsruhe keine Offenheit für neue Beratung, keine Anhörung, keinen Ausschuss. In der Summe steht das gesamte Verfahren für eine Missachtung des Parlaments durch die Ampel-Koalition.

 

Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon vor Monaten unser Konzept in den Bundestag eingebracht und dieses am Freitag im Bundestag zur Abstimmung gestellt - ein Gegenentwurf, nicht das Herumdoktern an kleinen Stellschrauben in einem falschen Ansatz.

 

Die Basis ist das gemeinsam beschlossene Ziel der Klimaneutralität 2045. Um dies im Gebäudebereich zu erreichen und die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen, braucht es echte Technologieoffenheit mit gleichem Recht für alle Öko-Heizungen ohne Überregulierung bei Biomasse, grünen Gasen oder Wärmenetzen. Ein weiteres Element ist eine marktwirtschaftliche CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich. Ein klares Preissignal zeigt: Klimaschutz lohnt sich auch im Geldbeutel – und gleichzeitig wird niemand überfordert. Darüber hinaus benötigt es eine verlässliche Heizungsförderung. Die Ampel hat hier die in der großen Koalition beschlossenen Fördersätze im vergangenen Jahr deutlich gekürzt. Jetzt wurde zwar abseits des Gesetzes eine neue Förderung angekündigt und hohe Quoten ins Schaufenster gestellt, gleichzeitig aber die maximal anrechenbaren Kosten zusammengestrichen. In der Praxis kann dies bedeuten: Weitere Kürzung statt auskömmlicher Förderung.

 

 

Fördern und Fordern, Ermöglichen und Verbinden - das sind unsere Leitprinzipien für den Weg zur klimaneutralen Wärme. Die Ampel hingegen beschädigt mit ihrem Vorgehen die Akzeptanz für den Klimaschutz.

 

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