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Terroranschläge verhindern

Der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Alexander Throm, sprach am Donnerstag zum Antrag der Union „Terroranschläge verhindern – Zum Schutz unserer Bevölkerung entschieden gegen potenzielle Terroristen vorgehen“:

 

Laut Innenministerin Faeser ist der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, Islamismus und der Krieg in der Ukraine sind jedoch die größeren Gefahren für die innere Sicherheit. Sie hat Recht. Es stellt sich nur die Frage, warum sie und die Ampel in den letzten anderthalb Jahren nichts unternommen haben, um diese Gefahren zu verringern. Wie akut die Gefahr ist, hat gleich zu Beginn dieses Jahres der vereitelte Terroranschlag von Castrop-Rauxel gezeigt. Nur aufgrund von Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste konnte der in Deutschland lokalisierte mutmaßliche Terrorist anhand seiner Internetverbindungsdaten, die noch zufällig vorhanden waren, ermittelt und ein terroristischer Anschlag auf eine größere Menschengruppe verhindert werden.

 

Deshalb ist es wichtig, dass wir – im Rahmen dessen, was der Europäische Gerichtshof für zulässig erachtet hat – endlich eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen bekommen. Die Innenministerin spricht sich dafür aus; das begrüßen wir und wir unterstützen sie dabei. Wer jedoch am vehementesten dagegen kämpft, ist die FDP aus ihren eigenen Ampel-Reihen. Wir brauchen dringend eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes, damit unsere Sicherheitsbehörden rechtssicher die entsprechenden Befugnisse anwenden können. So müssen wir dem Verfassungsschutz auch die Möglichkeit zur Onlinedurchsuchung einräumen. Auch hier ist es wieder die FDP, die innerhalb der Ampelregierung quer im Stall steht.

 

Daneben müssen die Sicherheitsbehörden auch potenzielle Terroristen, sogenannte Gefährder, besonders in den Blick nehmen. Eine besondere Herausforderung ist hier die Radikalisierung von islamistischen Extremisten in Justizvollzugsanstalten. Aktuell kann die Sicherungsverwahrung nur angewendet werden, wenn sie im Strafurteil auch ausgeurteilt wurde. Entwicklungen, die danach in der Haft stattfinden, können nicht berücksichtigt werden. Deshalb brauchen wir die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

 

Die Bundesinnenministerin hat in ihrer bisherigen Amtszeit keine nennenswerten Maßnahmen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ergriffen. Dringend benötigte Befugnisse der Sicherheitsbehörden werden einer konzeptionell fragwürdigen „Überwachungsgesamtrechnung“ unterzogen. Das macht die Abhängigkeit von ausländischen Nachrichtendiensten noch größer und stellt letztlich ein Sicherheitsrisiko dar.

 

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