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CDU/CSU-Antrag „Wiederherstellungsverordnung der Natur

Klaus Mack

 

Im Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf für die Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Übergeordnetes Ziel dieses Entwurfes ist es, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen zur kontinuierlichen und nachhaltigen Erholung einer biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur beizutragen. Damit sollen die Verwirklichung der EU-Ziele für Biodiversitätserhaltung, Klimaschutz und -anpassung sowie die Erfüllung internationaler Biodiversitätsziele befördert werden. Hierfür sollen die Mitgliedsstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen, die zusammen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU umfassen. Dazu sollen die Mitgliedsstaaten zwei Jahren nach Verabschiedung des Rechtsaktes Wiederherstellungspläne erstellen.

Die Herstellung und Vernetzung naturnaher funktionierender Ökosysteme mit einer großen biologischen Vielfalt ist wesentlich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Grundsätzlich ist die Zielsetzung eines übergeordneten rechtlichen Regelwerks für die EU daher zu begrüßen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte die Umsetzung vor Ort in den EU-Mitgliedstaaten, aber von den Ländern und Kommunen praxistauglich ausgestaltet werden.

Bei der Realisierung der Verordnung wären die land- und forstwirtschaftliche Produktion und Flächennutzung jedoch erheblich eingeschränkt, einhergehend mit zusätzlicher Bürokratie. Ebenso wäre es schwierig, Industrien wieder nach Deutschland zurückzuholen, wenn Gewerbeflächen fehlen. Für die wachsende Bevölkerung könnte nur wenig neuer Wohnraum geschaffen werden. Und bei steigendem Flächennutzungsbedarf wäre der Ausbau von Windrädern noch schwieriger.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion machen wir uns daher dafür stark, dass die Bundesregierung, sich für eine zeitliche Verschiebung dieses ambitionierten EU-Vorhabens einsetzt.

Die Bundesregierung soll auch dafür Sorge tragen, weiterhin eine nachhaltige Nutzung der Gebietsflächen in Deutschland zu ermöglichen. Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, die Klimaanpassung, die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen müssen auch in Zukunft erfüllbar sein und mit den Umweltzielsetzungen zu einem tragfähigen Ausgleich gebracht werden. Länder und Kommunen sollen bei der Umsetzung der vorgeschlagenen EU-Maßnahmen einbezogen und nicht mit Bürokratie überfrachtet werden. Mit unserem Antrag sprechen wir uns für eine pragmatische Umweltpolitik aus, die Umweltschutz mit den berechtigten Belangen der Bürgerinnen und Bürger zusammenbringt.

 

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