Axel Müller
In dieser Woche hat der Bundestag sich mit mehreren Anträgen und Gesetzentwürfen zum 70. Jahrestag des Volkaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 befasst. Damals gingen eine Million Menschen auf
die Straßen, um für Demokratie, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands zu demonstrieren. Die SED-Führung, die ohne echte demokratische Legitimation regierte und deren Absetzung die
Demonstranten forderten, war de facto entmachtet. Sie floh in die russischen Kasernen, aus denen die sowjetischen Panzer fuhren und den Aufstand gewaltsam niederschlugen. 50 Menschen wurden
sofort erschossen, 15.000 ohne rechtsstaatliche Grundlage verhaftet und Tausende in die Sowjetunion verschleppt und dort über Jahre in Arbeitslagern interniert. Auch kam es zu Hinrichtungen.
Fortan war der 17. Juni der nationale Gedenktag im freien Teil Deutschlands. Mit der Vollendung der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde folgerichtig der 3. Oktober nationaler Feiertag
aller Deutschen.
In der Plenardebatte hat sich mal wieder deutlich gezeigt, dass es der AfD-Fraktion nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema ging, sondern lediglich um Effekthascherei. So hatte
sie ihre Anträge erst kurz vor dem Debattenpunkt eingebracht, so dass sich die anderen Fraktionen nicht näher mit ihnen befassen konnten. Auch vermochten die dort aufgestellten Forderungen – die
Einführung eines nationalen Gedenktages, die Herbeiführung eines Standortentscheides für ein Mahnmal zum Gedenken an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, die materielle Verbesserung
der Opferentschädigung sowie die Rekonstruktion teilweise geschredderter Stasi-Unterlagen – nicht zu überzeugen. Wie ich in meiner Rede dargelegt habe, wurden diese Punkte nämlich bereits in der
vergangenen Wahlperiode größtenteils umgesetzt.
Der Ereignisse am 17. Juni 1953 wird bereits seit Jahrzehnten jedes Jahr aufs Neue gedacht. Die Forderung nach einem Standortentscheid für ein Mahnmal zum Gedenken an die Opfer der
kommunistischen Gewaltherrschaft ist ebenfalls obsolet, da schon lange feststeht, dass dieses am Spreebogen entstehen soll. Die Regelungen zur Opferentschädigung und die strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetze wurden in der letzten Legislaturperiode von der damaligen unionsgeführten Bundesregierung bereits umfassend überarbeitet. So wurde etwa die Basis der
Entschädigungsleistungen deutlich erweitert und die Prüfungen konnten spürbar vereinfacht werden. Neben der – trotz schwieriger Grundlagen – erfolgreich verlaufenen strafrechtlichen
Aufarbeitung des Unrechts in der DDR (etwa bei den sog. „Mauerschützenfällen“) gab es auch bei der historischen Aufarbeitung bereits deutliche Fortschritte: Ergänzend zur manuellen Rekonstruktion
zerrissener Stasi-Unterlagen werden schon seit Jahren Verfahren zur digitalen Rekonstruktion erprobt. Im Ergebnis enthielten die Anträge der AfD zu diesem wichtigen Debattenpunkt also nicht viel
mehr als heiße Luft.