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Ampel verweigert sich einer verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht

Alexander Throm, Moritz Oppelt

 

Der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Alexander Throm, und Moritz Oppelt, Mitglied des Innenausschusses, sprachen am Donnerstag zum Gesetzentwurf der Union zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams und Änderung des Aufenthaltsgesetzes.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte die Verlängerung des Ausreisegewahrsams bei der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Mai selbst vorgeschlagen, und 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, darunter auch grüne und linke, haben dies gemeinsam beschlossen. Unseren Gesetzentwurf zum Ausreisegewahrsam haben wir nun exakt in der Fassung eingebracht, die dort beschlossen wurde. Dass die Ampel-Koalition in dieser Woche unseren Antrag, den Gesetzentwurf ohne Überweisung in den Innenausschuss direkt zur Abstimmung zu stellen, abgelehnt hat, zeigt einmal mehr, dass sie nicht hält, was sie verspricht und kein Interesse an der Steuerung und Ordnung von Migration hat.

Die Zahl der Ausländer in Deutschland, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, befindet sich aktuell auf Rekordniveau. Mehr als 22.400 Abschiebungen scheiterten im vergangenen Jahr vor der Übergabe der Ausreisepflichtigen an die Bundespolizei. Grund dafür ist oft, dass die zuständigen Landesbehörden die Personen zu Beginn der geplanten Rückführungsmaßnahme nicht antreffen. Um die Durchführbarkeit einer Abschiebung zu sichern, kann eine ausreisepflichtige Person daher bislang bis zu zehn Tage vor der geplanten Maßnahme in Ausreisegewahrsam genommen werden, sofern die dem Ausländer gesetzte Frist vorwerfbar abgelaufen ist und dieser ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.

Obwohl in der vergangenen Wahlperiode die Anordnung von Ausreisegewahrsam insbesondere durch die Klarstellung erleichtert worden ist, dass hierfür das Bestehen von Fluchtgefahr nicht Voraussetzung ist, hat sich dieses Instrument zur Sicherung der Abschiebung nach wie vor als nicht hinreichend praktikabel erwiesen. Dies betrifft insbesondere die aktuelle Höchstdauer von zehn Tagen, die dem Ausreisepflichtigen weiterhin ermöglicht, kurzfristig unterzutauchen, um sich der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu entziehen. Wir fordern deshalb: Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams muss im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen auf 28 Tage verlängert werden.

Wenn wir gegenüber denjenigen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, weiterhin solidarisch sein wollen, dann ist Grundvoraussetzung dafür, dass wir hier in Deutschland zwischen illegaler und legaler Migration und zwischen denjenigen unterscheiden, die ein Bleiberecht in Deutschland haben, und denjenigen, die zurückgeführt werden müssen, weil sie nach einer umfassenden rechtsstaatlichen Überprüfung bestandskräftig ausreisepflichtig sind. Gegenüber demjenigen, der seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt und der sich damit weigert, sich an die Regeln zu halten, die wir im Deutschen Bundestag demokratisch beschlossen haben, muss der Rechtsstaat das Recht auch durchsetzen. Genau dabei hilft unser Gesetzentwurf. Seit Wochen ringen wir als Unionsfraktion im Bundestag mit der Ampel-Koalition um eine dringend notwendige Neuausrichtung der Migrationspolitik. Immer wieder hat die Ampel notwendige und praxistaugliche Maßnahmen abgelehnt.

# Video der Rede von Alexander Throm

 

# Video der Rede von Moritz Oppelt