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Pflege hat bei der Regierung nicht die Priorität, die es verdient

Axel Müller

 

In dieser Woche hat der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) befasst. Hierbei wurde deutlich, dass das Thema Pflege bei der Bundesregierung leider nicht die Priorität besitzt, die es verdient. Die Pläne der Ampel sind ambitionslos und ihre Finanzierung ist völlig unausgegoren. Der Gesetzentwurf ist ein Sammelsurium aus Einzelmaßnahmen, die in ihrer Summe nicht geeignet sind, zu einer strukturellen Verbesserung im Bereich der Pflege zu führen.

So sieht der Entwurf etwa vor, dass Leistungszuschläge zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile stärker angehoben werden. Solange aber beispielsweise die Umlegung von steigenden Kosten für Auszubildende zu den Pflegeleistungen gerechnet wird, kommt jede Erhöhung der Zuschüsse für die Eigenanteile nicht oder nur reduziert an.

Ein weiteres Kernproblem, nämlich der gestiegene Personalbedarf in den Pflegeeinrichtungen, wird ebenfalls nicht angegangen. Manches Haus schreibt auch deshalb rote Zahlen, weil vielerorts Leiharbeitskräfte eingesetzt werden müssen, und zwar zu Konditionen, die weit über den üblichen Tariflöhnen liegen. Statt konstruktive Vorschläge zu machen, wie man diese Problematik abmildern könnte, ist im Gesetzentwurf lediglich vorgesehen, dass eine Vergütung nur bis zur Höhe des Tarifvertrages erfolgen kann. Im Ergebnis ändert sich damit nichts am bestehenden Problem.

Auch die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege und zur Entlastung der Angehörigen sind zwar gut gemeint, aber leider wenig durchdacht. Es ist begrüßenswert, dass Pflegepersonen, die selbst eine Rehamaßnahme benötigen, einen Anspruch erhalten, entweder ihre Pflegebedürftigen in die Rehaeinrichtung mitzunehmen oder sie anderweitig durch die Rehaeinrichtung versorgen zu lassen. Jedoch ist die gesetzliche Regelung derart bürokratisch gefasst, dass der Erfolg der Maßnahme ungewiss ist.

Für uns als CDU und CSU stand und steht das Thema Pflege stets weit oben auf der Prioritätenliste. So wurde in den letzten beiden Wahlperioden von den unionsgeführten Bundesregierungen beispielsweise die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung umgesetzt, eine Tarifbezahlung für die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen eingeführt und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geschaffen. Unsere Bundestagsfraktion wird daher auch in den jetzigen parlamentarischen Beratungen auf die Versäumnisse der Ampel hinweisen und eigene konstruktive Vorschläge zur Zukunft der Pflege einbringen.

 

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