Fabian Gramling
In letzter Beratung wurde am Donnerstag das Energiesicherungsgesetz im Bundestag debattiert und beschlossen – inzwischen die fünfte Änderung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Seit Putins
Angriffskrieg auf die Ukraine ist Deutschland im Energie-Krisenmodus. Immer wieder waren Änderungen des Energiesicherungsgesetzes daher notwendig. „Die aktuelle Krise hat die Ampel mit der
leichtsinnigen Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke kürzlich noch weiter verschärft. Während unsere europäischen Nachbarländer auf die klimaneutrale Kernkraft setzen, geht diese
Ampel-Regierung mit ihrem Kernkraft-Aus einen Sonderweg, an dessen Ende vor allem Verbraucher, unsere Versorgungssicherheit und nicht zuletzt das Klima leiden“, so Fabian Gramling, der das Thema
Versorgungssicherheit innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verantwortet.
Das in dieser Woche beschlossene Energiesicherungsgesetz räumt der Regierung mehr Handlungsspielräume bei der Treuhandverwaltung von Energieunternehmen ein. Auch wenn dieser Schritt bei zwei
russischen Tochterunternehmen als sinnvoll und notwendig erachtet werden kann, ermöglicht diese Novellierung staatliche Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte. Fabian
Gramling kritisiert in seiner Plenarrede die fehlenden Voraussetzungen, die eine mögliche Enteignung rechtfertigen: „Es gibt keine Definition der Versorgungssicherheit und auch keine Kriterien
dafür, wann genau die Versorgungssicherheit als gefährdet gilt – weder im Gesetz selbst noch in der Begründung.“ Ferner fehlt dem Abgeordneten die Darlegung, wie ein späterer Rückzug des Staates
aus diesen Eigentumsverhältnissen geregelt wird sowie eine angemessene parlamentarische Kontrolle.
Abschließend stellt Fabian Gramling in Richtung der Ampel-Fraktionen klar: „Eine Verstaatlichung alleine gewährleistet nicht per se eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung. Auch
der Glaube, dass der Staat ein besserer Unternehmer ist, ist ein Irrglaube. Eine überzeugende Strategie, wie der Staat dafür sorgt, dass die verstaatlichten bzw. unter Treuhand gestellten
Energieunternehmen gut laufen, blieben Sie uns bis heute schuldig.“