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Das Energiesicherungsgesetz ist kein Freifahrtschein für Enteignungen

Fabian Gramling

 

Zum Abschluss der Sitzungswoche debattierte der Bundestag am Freitagnachmittag über eine erneute Änderung des Energiesicherungsgesetzes – inzwischen die fünfte. Fabian Gramling, der für die Themen Versorgungssicherheit und Wasserstoff innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig ist, erkennt die Notwendigkeit, die unter staatlicher Treuhand stehenden russischen Energieunternehmen Gazprom Germania (heute SEFE) und Rosneft Deutschland zu übernehmen oder zu verkaufen, an. Eine grundsätzliche Erweiterung der Enteignungsmöglichkeiten durch den Staat sieht er jedoch kritisch. „Eine Enteignung ist ein schwerwiegender hoheitlicher Grundrechtseingriff. Bei den beiden vorliegenden Fällen mag dieser Schritt vielleicht alternativlos sein, dennoch bleibt eine Enteignung ein sensibles Thema. Uns fehlen konkrete Parameter im Gesetz, die eine mögliche Enteignung rechtfertigen“, so Fabian Gramling.

Bei den circa 60 Gesetzesänderungen und Verordnungen zur Krisenbewältigung im letzten Jahr wurde in der Regel eine zeitliche Befristung, häufig bis Mitte bzw. Ende 2024, verankert. Bei diesem Gesetz ist das nicht der Fall. Die Ampel-Regierung will sich hier ein Freifahrtschein ausstellen.

Letztlich fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle: „Ein unbefristetes Gesetz zu erlassen, dass dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister erlaubt, Unternehmen zu enteignen, ohne es zumindest nachträglich dem Bundestag zur Überprüfung vorzulegen, das halte ich für äußerst fragwürdig. Bei einem so weitreichenden Grundrechtseingriff wie einer Enteignung bedarf es mehr Möglichkeiten der parlamentarischer Kontrolle und mehr Sensibilität.“

 

# Video der Rede