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Rechtsanpassung für Bankgeschäfte

Axel Müller

 

In dieser Woche hat der Bundestag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion debattiert, in dem wir die Bundesregierung auffordern, eine Rechtsanpassung für den Bereich der Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und Bankkunden vorzunehmen. Hintergrund ist eine Entscheidung des  Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2021. Hiernach müssen Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer Bank zustimmen. Die Kreditinstitute dürfen nämlich in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel).

Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist absolut unbefriedigend, denn ohne eine explizite Zustimmung der Bankkunden zu AGB-Änderungen ist eine Weiterführung ihrer Konten derzeit nicht mehr möglich. Um die entsprechenden Zustimmungen einzuholen, hatten die Kreditinstitute seit dem BGH-Urteil Tausende Tonnen von Papier an Millionen von Kunden verschickt. Dies bedeutet nicht nur einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für die Banken, sondern verbraucht unnötig Ressourcen. Zudem hat die derzeitige Praxis eine Verunsicherung der Kunden zur Folge. Im Ergebnis führt ein beharrliches Schweigen der Kunden bei AGB-Änderungen im Extremfall sogar zur Kündigung der jeweiligen Bankkonten. Mit der von uns geforderten Rechtsanpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch kann die beschriebene Problematik durch eine praxistaugliche Lösung ersetzt werden, ohne dass der  Verbraucherschutz eingeschränkt wird.

# Video der Rede