Moritz Oppelt
Am Mittwochabend (14.12.2022) dieser Woche debattierte der Deutsche Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem sperrigen Titel „Umgehend bundesweite Transparenz bei Straftaten mit dem
Tatmittel Messer sowie bei Antisemitismus im Kontext von Zuwanderung herstellen“ (20/4871). Da die AfD wieder einmal mit negativen Schlagzeilen von sich reden machte, diesmal im Zusammenhang mit
den bundesweiten Hausdurchsuchungen bei Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern vom 7. Dezember 2022, tauschten sie ihren ursprünglich gestellten Antrag gegen einen Antrag zum Thema Migration
und Antisemitismus aus, in der Hoffnung, damit punkten und ablenken zu können. Unter den im Zuge der Razzia vorläufig festgenommenen Personen findet sich nämlich auch eine ehemalige
Bundestagsabgeordnete der AfD aus Berlin wieder.
Für die Unionsfraktion habe ich in der Debatte deutlich gemacht, dass wir es der AfD-Fraktion nicht durchgehen lassen, wenn sie wiederholt versucht, ein Zerrbild der Realität im Land zu zeichnen.
Bei dem aktuell gestellten Antrag der AfD-Fraktion handelt es sich im Wesentlichen um ihren Antrag aus dem Jahr 2018. Und wesentliche Teile der erneut erhobenen Forderungen zur Erfassung von
Messerkriminalität sind längst umgesetzt worden – und zwar auf Drängen zahlreicher Unions-Innenminister in der Innenministerkonferenz. Auf Initiative Baden-Württembergs und unseres Innenministers
Thomas Strobl hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder auf ihrer 208. Sitzung im Juni 2018 dafür ausgesprochen, Messerangriffe bundeseinheitlich statistisch zu
erfassen. In den Ländern werden diese Fälle also mittlerweile gesondert erfasst und auch im Bund soll dies ab 2023 umgesetzt werden.
Wie seriöse und effektive Sicherheitspolitik funktioniert, sieht man eben in Ländern wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg, wo tatkräftige
Innenminister längst das machen, was andere innovativ fordern. In NRW gibt es beispielsweise schon seit 2019 eine detaillierte Aufschlüsselung der Gewaltdelikte mit Messern, die differenziert, um
welche Art von Stichwaffe es sich handelt. Wieder einmal zeigt sich: Während die AfD-Fraktion versucht, aus Kriminalität politisches Kapital zu schlagen, handelt die Union dort, wo sie in
Verantwortung ist!
Doch klar ist für uns auch: Mit einer detaillierten statistischen Erfassung von Messerkriminalität allein ist es nicht getan. Denn es gibt einen signifikanten Anstieg der Gewalttaten mit Messern
und auch bei einem erheblichen Teil der Tatverdächtigen handelt es sich um Nichtdeutsche oder Asylbewerber. Aber die große Mehrheit der Migranten in unserem Land ist rechtstreu. Und gerade
deshalb ist es so wichtig, dass wir diese schlimmen Straftaten streng verfolgen, ahnden und dann auch die nötigen Konsequenzen ziehen.
Und eine Konsequenz ist, dass, wer als Asylbewerber in Deutschland eine schwere Straftat bis hin zu Totschlag oder Mord begeht, ob mit oder ohne Messer, sein Bleiberecht verwirkt hat. Diese
Schwerstkriminellen müssen nach Verbüßung der Haftstrafe dann auch abgeschoben werden können. Und hier erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie künftig noch enger mit den Ländern
zusammenarbeitet. Denn es kann nicht sein, dass Hilferufe aus den Ländern, wie beispielsweise von unserer baden-württembergischen Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, von der
Bundesinnenministerin einfach abgetan und ignoriert werden. Hierzu passt auch, dass die Ampel – namentlich die Bundesinnenministerin – nach mehr als einem Jahr Regierungszeit immer noch keinen
Sonderbeauftragten für Migration ernannt hat, der sich auch um das Thema Rückführung kümmern soll.
Zum zweiten Teil des Antrages, der sich mit der Bekämpfung von Antisemitismus befasst, habe ich deutlich gemacht, dass zur Bekämpfung von Antisemitismus selbstverständlich auch die Analyse
gehört, welche Teile der Bevölkerung für antisemitische Aussagen und Verhaltensweisen aus unterschiedlichsten Gründen anfällig sind. Und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist Aufgabe von
Politik, Sicherheitsbehörden und der gesamten Gesellschaft.
Doch eine Partei wie die AfD, die sich immer wieder antisemitischer Klischees bedient und fortdauernd Antisemiten in Partei und Fraktionen duldet, ist hier nun wirklich nicht der richtige
Ansprechpartner. Wenn es um die Ächtung und Bekämpfung von Antisemitismus in unserem Land geht, dann brauchen Unionsfraktion und die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag von der AfD-Fraktion
gewiss keinen Nachhilfeunterricht.
Ich habe zudem auf die erst kürzlich stattgefundene vereinbarte Bundestagsdebatte vom 9. November 2022 mit dem Titel „Antisemitismus bekämpfen – Erinnern heißt handeln“ hingewiesen. Es waren
beeindruckende und zugleich beklemmende Beiträge, die uns zusammengefasst eines mit auf den Weg geben: NIE WIEDER!
Denn vor dem Hintergrund der Schoah und der Ermordung von über 6 Millionen Jüdinnen und Juden im Dritten Reich tragen wir in Deutschland eine besondere Verantwortung dafür, Antisemitismus zu
bekämpfen und jüdisches Leben in unserem Land zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Dr. Felix Klein, sind wir für seine
Arbeit sehr dankbar und wir begrüßen ausdrücklich die im vergangenen Monat vorgelegte „Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben“, die auf dem aufbaut, was vorangegangene
Bundesregierungen und Bundestagsfraktionen auf den Weg gebracht haben. Unser Dank gilt zudem der Zivilgesellschaft und den Sicherheitskräften, die jüdisches Leben in Deutschland möglich machen.