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Planungs- und Genehmigungszeiten bei Ersatzbauten müssen dringend verkürzt werden

Felix Schreiner

 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen vorgelegt. Für die Union ist die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur von überragendem öffentlichem Interesse. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen eine Straffung und Beschleunigung des Vergaberechts, Ausnahmeregelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Rechtssicherheit bei der Befreiung von einem Planfeststellungsverfahren.

Mit dem Gesetzesentwurf wird die Systematik des von uns unterstützten LNG-Beschleunigungsgesetzes vom vergangenen Mai aufgegriffen. Im Fall einer Planfeststellungsbedürftigkeit können entsprechende Verfahrensschritte verkürzt werden. Zudem novelliert das Gesetz das Bundesfernstraßengesetz, welche Vorhaben als Änderung und welche als Instandhaltung gelten. Auf diese Weise wird vermieden, dass unnötig ein Planfeststellungsverfahren angestoßen wird. Schließlich werden Folgeänderungen vorgenommen, unter anderem im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen.

Beispielhaft ist die Sperrung der Rahmedetalbrücke auf der BAB45, deren massive Schäden eine Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr unmöglich machen. Nachdem die Sprengung der Brücke im Jahr 2022 entgegen der Ankündigung der Bundesregierung nicht erfolgt, soll die Sprengung erst im Jahr 2023 erfolgen. Das erforderliche Vergabeverfahren für einen Neubau der Brücke ist erst Ende Oktober 2022 angestoßen worden. Bis die Sperrung in diesem Streckenabschnitt aufgehoben werden kann, wird es noch Jahre dauern. In der Zwischenzeit verlaufen Umleitungen durch die Stadt Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen). Die negativen Effekte durch die Sperrung der Rahmedetalbrücke addieren sich bis 2027 auf mindestens 1,8 Milliarden Euro.

Mit dem Gesetzesentwurf machen wir deutlich, dass die Ampel endlich gesetzgeberisch tätig werden muss, wenn sie die ambitionierten Ziele von Bundesverkehrsminister Volker Wissing bei der Modernisierung der Autobahnbrücken umsetzen möchte. Trotz der in den vergangenen Jahren auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren dauert die Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland noch immer zu lange. Die Verfahren zur Errichtung von LNG-Terminals in Norddeutschland zeigen, dass analog zu dem LGN-Beschleunigungsgesetz weitere Verbesserungen im Verkehrsbereich möglich sind. Die vorhandenen Potentiale müssen wir jetzt heben, insbesondere was die Befreiung von Planfeststellungsverfahren anbelangt. Denn warum sollte es nicht möglich sein, Ersatzneubauten bei Brücken ohne Planfeststellungsverfahren durchzuführen?

Als Unionsfraktion legen wir dem Deutschen Bundestag mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen einen Vorschlag vor, wie wir Ersatzbauten schneller durchführen können. Die Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Brückenbauwerke ist enorm wichtig, wenn wir unsere wirtschaftliche Dynamik als einer der führenden Wirtschaftsstandorte und einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte in Europa erhalten und stärken wollen. Ich erhoffe mir auch einen Schub für die schnellen baulichen Instandsetzungsmaßnahmen der Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg. Unser Land ist auf eine gute Infrastruktur angewiesen. Für die Menschen ist sie Garant für soziale Sicherheit und Teilhabe. Für unsere heimische Wirtschaft ist sie Grundlage für eine hohe Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.

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