· 

Einzelfall- und Sicherheitsüberprüfung muss bei Aufnahme russischer Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern gewährleistet sein

Am späten Abend des 29. September 2022 debattierte der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE („Nach Teilmobilmachung – Russischen Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern Schutz bieten“; Drs. 20/3684) darüber, wie wir als Staat mit russischen Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern umgehen sollen. 

In meiner Rede habe ich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zunächst dem Bundeskanzler ausdrücklich dafür gedankt, dass er seinen Justizminister Buschmann, der Anfang dieser Woche auf Twitter vorgeprescht war, bereits zurückgepfiffen und klargestellt hat, dass es im Bereich der Migration keine deutschen Alleingänge geben dürfe. Denn von einem Bundesjustizminister der FDP darf man schon noch erwarten, dass er - bevor er auf Twitter Einladungen ausspricht - sich auch Gedanken macht, wo potenziell zusätzlich hunderttausende Menschen untergebracht werden sollen. Die aktuelle Situation erfordert eine gesamteuropäisch abgestimmte Position. Auch eine überstürzte, massenhafte Aufnahme russischer Deserteure, etwa durch die reihenweise Erteilung humanitärer Visa im Ausland, wie es die Linksfraktion in ihrem Antrag vorgeschlagen hat, kommt für uns als Union nicht in Betracht. Mit der Aufnahme von 1,1 Millionen Ukrainern in den vergangenen sieben Monaten leistet Deutschland bereits einen wichtigen humanitären Beitrag in diesem Konflikt.

 Und trotz aller Hilfsbereitschaft und dem großartigen Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer hören wir doch jetzt schon aus unseren Kommunen und den Ländern, dass die Aufnahmekapazitäten vor Ort knapp werden und teilweise an ihre Grenzen stoßen.

 Für uns als CDU und CSU ist dennoch ganz klar: Wir stehen zu den humanitären Verpflichtungen unseres Grundgesetzes. Gemäß Art. 16 a GG genießt derjenige Kriegsdienstverweigerer Asyl, der bei einer Verpflichtung zum Kriegsdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit mittelbar oder unmittelbar an Kriegsverbrechen teilnehmen müsste. Und ob das zutrifft, ist im Wege einer Einzelfallüberprüfung zu ermitteln und wenn diese Überprüfung positiv ausfällt, dann bieten wir Schutz in unserem Land. Zu dieser Einzelfallprüfung gehört aber immer auch eine Sicherheitsüberprüfung – gerade vor dem Hintergrund der aktuell im Raum stehenden Sabotagevorwürfe. Und deshalb darf die Aufnahme von russischen Kriegsdienstverweigerern nicht zum Sicherheitsrisiko für unser Land werden! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE haben wir als Unionsfraktion deshalb abgelehnt. 

 

#Link zur Rede