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Übergewinnsteuer ist der falsche Ansatz

Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung einen Tankrabatt eingeführt hat, ohne sicherzustellen, dass die Entlastung auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Vom Tankrabatt der Bundesregierung scheinen in erster Linie die Mineralölunternehmen zu profitieren. Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte im März angekündigt, im Kartellrecht neue Instrumente schaffen zu wollen, damit so etwas nicht passiert. Leider hat er nicht geliefert. Dieses Versäumnis hat drei Milliarden Euro Steuern gekostet.

 

Was es jetzt braucht, ist eine maßgeschneiderte Reform des Kartellrechts, damit der Staat seine Rolle als Schiedsrichter auf dem Markt auch durchsetzen kann. Wir wollen mehr Markttransparenz und ein starkes Kartellamt. Darüber hinaus müssen die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet entlastet werden: mit einer Energiepauschale auch für Studierende und Rentnerinnen und Rentner, dem Abbau der kalten Progression und der Einführung von Energiespargutscheinen für Gaseinsparungen.

 

Eine Übergewinnsteuer auf hohe Gewinne der Mineralölkonzerne ist dagegen höchst problematisch. Ziel dieser Steuer wäre es, die Gewinne abzuschöpfen und kurzfristig Steuereinnahmen zur Finanzierung krisenbedingter Ausgaben zu generieren. Es ist fraglich, ob diese Umverteilungsdebatte den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Bei der derzeitigen Debatte wird ausgeblendet, dass Unternehmen mit höheren Gewinnen auch mehr Steuern zahlen. Mit Sondersteuern lösen wir das Problem eines nicht funktionierenden Marktes nicht. Dazu braucht es nachhaltig strukturelle Korrekturen im Markt selbst. Es braucht mehr Wettbewerb unter den Anbietern. Das erfordert eine wirksame Kartellaufsicht.