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Ampel verweigert wirksame Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Alexander Throm

 

Alexander Throm, der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sprach am Freitagvormittag im Plenum des Deutschen Bundestages zur Beratung des Unionsantrags „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“.

 

Sexueller Missbrauch gehört zu den abscheulichsten Dingen, die einem jungen Menschen angetan werden können. Viele Opfer leiden unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten ein Leben lang. Die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht davon aus, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Diese dramatische Entwicklung erfordert ein entschlossenes Handeln.

 

 

Die temporäre Speicherung von IP-Adressen ist notwendig und das mit Abstand wirksamste – und oftmals einzige – Instrument, um die Täter zu ermitteln. Die Bundesregierung jedoch zögert und zaudert: So lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Speicherung von IP-Adressen ab, während sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach einem Besuch beim BKA im Mai dafür ausgesprochen hat. Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag selbst Fesseln angelegt, indem sie sich auf die anlassbezogene Speicherung beziehungsweise das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ beschränkt. Alle Experten machen klar, dass dies keinesfalls ausreicht, um die Täter zu fassen und vor allem zukünftige Taten zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)  hat im April bestätigt: Die Speicherung von IP-Adressen ist zulässig, gerade bei schweren Verbrechen wie Kindesmissbrauch. Noch im letzten Jahr wollte die FDP das Grundgesetz erweitern um den Satz: „Jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit“. Missbrauch macht genau diese Entwicklung schwer, wenn nicht gar unmöglich und geht mit furchtbaren körperlichen und seelischen Schäden einher. Klar ist: Die Bundesregierung lässt die Schwächsten in unserer Gesellschaft im Stich, wenn sie aus ideologischen Gründen die Möglichkeiten, die der EuGH gewährt, nicht nutzt. Sie muss jetzt handeln und ein Gesetz vorlegen, das alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ausschöpft, um Kinder zu schützen und die Täter aus dem Verkehr zu ziehen.

 

# Video der Rede von Alexander Throm