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Sondervermögen Bundeswehr kommt

Der Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr steht nichts mehr im Weg. Als größte Oppositionspartei war es uns ein Anliegen, den Prozess um die Ausgestaltung des Sondervermögens konstruktiv mitzugestalten. Da eine Grundgesetzänderung nötig ist, war die Bundesregierung auf unsere Mitarbeit angewiesen. Diese Chance haben wir genutzt, um sicherzustellen, dass das Geld genau dort ankommt, wo es gebraucht wird: Bei der Bundeswehr. Die Finanzierung von anderen sicherheitspolitischen Aufgaben darf den Sonderhaushalt nicht verwässern. Außerdem werden die Beschaffungsvorhaben in einem Wirtschaftsplan aufgelistet und der Haushaltsausschuss wird die Ausgaben überwachen. So stellen wir sicher, dass das Geld nicht einfach mit der Gießkanne verteilt wird, sondern zum größtmöglichen Nutzen der Bundeswehr eingesetzt wird. Schon allein aus Gründen der Generationengerechtigkeit war uns außerdem ein Tilgungsplan wichtig. Uns ist es auch zu verdanken, dass künftig mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgegeben werden. Damit hält sich Deutschland endlich auch international an seine Verpflichtungen. Wie nötig die Anpassung der Verteidigungsausgaben ist, zeigt der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.