· 

Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid diskutierte der Deutsche Bundestag in dieser Sitzungswoche in einer Orientierungsdebatte mehrere überparteiliche Gesetzesentwürfe. Wie viele unserer Unionskollegen, habe ich mich in dieser Debatte für den Gesetzesentwurf der Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Die Grünen), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) ausgesprochen, der den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt. Der von mir mitgezeichnete Gesetzesentwurf sieht ein umfassendes Schutzkonzept vor, damit alte und kranke Menschen bei ihrer Entscheidung über Leben oder Sterben nicht unter Druck gesetzt werden. Diese Entscheidung soll frei und bewusst getroffen werden. Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen mit einem Abstand von drei Monaten durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie. Zudem soll es weitere Beratungspflichten und eine Wartefrist geben, die sicherstellt, dass diese Entscheidung frei getroffen wird. Zudem soll der assistierte Suizid von Kindern und Jugendlichen strafbar bleiben.

 

Unser Grundgesetz baut auf der Würde des Menschen auf, die in unserem christlichen Menschenbild fest verankert ist. Dazu gehört auch, dass die freie Entscheidung für selbstbestimmtes Sterben von jedem Einzelnen getroffen werden kann. Bei den gesetzlichen Regelungen kann es aber nicht alleine um die Entscheidung des Einzelnen gehen. Der gesellschaftliche und kulturelle Umgang mit dem Tod ist prägend für eine soziale Gemeinschaft. Sterben und Tod sind nicht nur eine Privatangelegenheit, sie berühren auch die Gesellschaft als Ganzes. Unser Gesetzesentwurf möchte die freie Entscheidung über das Leben und Sterben schützen. Der Staat muss sicherstellen, dass diese unumkehrbare Entscheidung frei und ohne jeden Druck getroffen wird. Wir brauchen in Deutschland daher einen klar definierten gesetzlichen Rahmen – nicht für das selbstbestimmte Sterben, sondern zum Schutz der selbstständigen Entscheidung über das eigene Leben. Alte oder kranke Menschen dürfen nicht das Gefühl haben, dass Druck auf sie ausgeübt wird. Dies zu verhindern ist die oberste Pflicht des Staates – er schützt damit das Recht auf ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben. Ich bin überzeugt davon, dass es richtig ist – so paradox das auch klingen mag – bei der Frage des selbstbestimmten Sterbens immer den Schutz des Lebens und die Würde des Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf gerecht. Papst Johannes Paul II. hat einmal gesagt: „Der Tod zwingt den Menschen, sich die radikalen Fragen nach dem eigentlichen Sinn des Lebens zu stellen.“ Das hat sich auch in dieser Orientierungsdebatte bewahrheitet.

 

#Video zur Rede von Marc Biadacz