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Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung nutzen

Eigentlich sollte ich am Donnerstabend im Plenum sprechen. Stattdessen habe ich das erste Mal eine Rede im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben. Grund dafür war die stark vorangeschrittene Zeit, wegen der ich möglicherweise erst um Mitternacht gesprochen hätte. Im Bundestag ist die Abgabe zu Protokoll gängige Praxis, um das Verfahren zu beschleunigen. Inhaltlich ging es um die europarechtskonforme Dokumentation von Arbeitszeit. Der Debattenpunkt wurde auf Antrag der Linksfraktion auf die Tagesordnung gesetzt. Als zuständiger EU-Berichterstatter für Arbeitsrecht und Beschäftigungspolitik der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setze ich mich sowohl für die Belange der Arbeitnehmer, als auch für die Anliegen der Arbeitgeber und Unternehmer ein. Der Ausgleich der Interessen liegt mir am Herzen.

In meiner Rede habe ich den Fokus auf flexible und unbürokratische Arbeitszeitmodelle gesetzt. So hat sich in Deutschland beispielsweise das Modell der Vertrauensarbeitszeit bewährt und findet positiven Anklang bei Mitarbeitern und Arbeitgebern. Der zur Diskussion gestellte Antrag der Linksfraktion bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Arbeitgeber dazu verpflichten soll, Systeme zu installieren, um Arbeit streng zu dokumentieren. Dieser Weg führt die deutsche Arbeitswelt zurück in die Epoche der Stechuhr und ist zu pauschal gedacht. Viele Unternehmen nutzen bereits moderne Systeme, um Arbeitszeiten von Mitarbeitern zu dokumentieren, Höchstarbeitsgrenzen einzuhalten und Überstunden fair zu entlohnen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz schreibt eine Dokumentation von Überstunden sowie eine Arbeitszeitmessung bei geringfügig Beschäftigten außerdem bereits vor.

Eine pauschale Einführung von Systemen zur Arbeitszeitmessung muss ferner branchenspezifisch betrachtet werden. Es muss verhindert werden, dass das Urteil des EUGHs zu bürokratischen Exzessen für deutsche und europäische Unternehmen führt.
Deshalb habe ich dafür plädiert, mit modernen und flexiblen Arbeitszeitmodellen, die sich arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundlich gestalten, in die Zukunft zu blicken. Daher stehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür, die sich aus der EU-Richtlinie ergebenden Spielräume zu nutzen. Es soll die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitszeit auch über die Woche verteilen zu können und die Höchstarbeitszeit somit über den Wochenrhythmus zu erfüllen.

Die Rede ging zu Protokoll.