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Förderung von E-Autos fortsetzen und für die Auszahlung das Datum der Fahrzeugbestellung zu Grunde legen

Die Kaufprämie für klimafreundliche Fahrzeuge über den Umweltbonus ist mit 1,2 Millionen Förderanträgen seit November 2019 ein Erfolgsmodell. Durch die Förderung konnte der Anteil an den Neuzulassungen von 3,1 Prozent im Jahr 2019 auf aktuell 25 Prozent gesteigert werden. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben. Mit unserem Antrag Nachhaltige Mobilität – Förderung von E-Autos fortsetzen und für die Auszahlung das Datum der Fahrzeugbestellung zu Grunde legen machen wir deshalb Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung dieses Umweltbonus.

  

Diese gilt momentan für Fahrzeuge, die rein batterieelektrisch, mit Wasserstoff und als Plug-In-Hybrid betrieben werden. Die Nachfrage nach Plug-In-Hybriden ist hoch: Sie machen über 40 Prozent der geförderten Autos aus. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sie eine Brückentechnologie dar und erleichtern den Umstieg auf die Elektromobilität. Das Wirtschaftsministerium plant, die Förderung für Plug-In-Hybride Ende 2022 auslaufen zu lassen. Dieser Ausstieg widerspricht der bisherigen Förderrichtlinie und dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, wo-nach auch ab 1. Januar 2023 Fahrzeuge mit einem nachweislich positiven Klimaschutzeffekt weiter gefördert werden sollen. Wir fordern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Elektromobilität umsteigen wollen, trotz der langen Lieferzeiten noch eine Förderung erhalten. In unserem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Auszahlung des Umweltbonus grundsätzlich das Datum der Fahrzeugbestellung missbrauchssicher und bürokratiearm zu Grunde zu legen. Hierdurch würde Klarheit und Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher genauso geschaffen wie für Händlerinnen und Händler sowie die Herstellungsfirmen.