Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen. Im Fall der Sperrungen von Bundesfernstraßen werden den Anwohnerinnen und Anwohnern an Umleitungsstrecken künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet. Damit sollen die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang von Umleitungsstrecken verringert und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden. Als Unionsfraktion haben wir die Novelle des FStrG unterstützt. Konkret sichtbar wird das Problem entlang der Umleitungsstrecken der gesperrten Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid (A45). Die Gesetzesänderung ist ein Beitrag zur Minimierung von schädlichen Umwelteinwirkungen für Betroffene.
Gleichwohl hätten wir uns weitergehende Maßnahmen gewünscht, so dass die Novelle des Bundesfernstraßengesetzes einen echten Mehrwert für die Menschen in unserem Land gehabt hätte. Regelungen für den passiven Lärmschutz sind richtig. Maßnahmen für den nachhaltigen Lärmschutz wären darüber hinaus geboten. Diesen zweiten Aspekt blendet die Ampel-Koalition in der Novellierung leider aus. Die Möglichkeit, weitere Planungs-, Genehmigungs- und Baubeschleunigungsmaßnahmen im Verkehrsbereich anzupacken und gleichzeitig in den Lärmschutz zu investieren, wurde verspielt. Schließlich tragen gerade Investitionen in die Verkehrswege zum Lärmschutz und zur Entlastung von Mensch und Umwelt bei, wenn Baumaßnahmen schnell ihren Abschluss finden. Neben der Verstetigung der Mittel im Fernstraßenbau geht es um mehr Personal und Material in den Behörden. Der Gesetzgeber muss weitere Regelungen schaffen, damit Ersatzbauten, wie etwa Brücken, schneller gebaut werden können. Eine Klarstellung im Bundesfernstraßengesetz ist dringend erforderlich. Der effektivste Lärmschutz ist, dass der Verkehr schnell wieder über die Bundesfernstraßen und damit abseits der Städte und Gemeinden rollt.
Die Rede ging zu Protokoll.