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Steuerentlastungsgesetz 2022: Viel Bürokratie und nur wenig Entlastung

Olav Gutting

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einkommensteuergesetzes sollen unter anderem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Grundfreibeträge und die Entfernungspauschale angehoben werden. Außerdem werden Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale sowie des Kinderbonus getroffen. Damit ist die Ampelkoalition nach langem Drängen der CDU/CSU-Fraktion nun endlich tätig geworden. Doch leider werden die gesetzten Ziele überhaupt nicht erreicht! Das Steuerentlastungsgesetz ist einfach schlecht gemacht, vor allem, weil bei der Anhebung des Grundfreibetrags die Inflation in diesem Jahr unberücksichtigt bleibt und damit die Entlastung deutlich zu gering ausfällt. Darüber hinaus wird der Verlauf des Einkommensteuertarifs nicht angepasst, was zu seiner Stauchung mit erheblichen Verwerfungen innerhalb des Tarifs führt!

Der jetzt noch steilere Anstieg des Tarifverlaufs in der ersten Progressionszone wird die Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich weiter senken. So wird, wenn im Herbst die 12 Euro Mindestlohn kommen, ein großer Teil der Erhöhung nicht in den Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer landen. Dieser wichtige und richtige Lohnzuwachs mutiert auch durch das gesetzgeberische Unterlassen der Ampel zu einem dicken Begrüßungsgeld für den Fiskus. Die Anpassung der Tarifeckwerte an die hohe Inflation muss jetzt erfolgen und nicht, wie von Herrn Lindner angekündigt, vielleicht im nächsten Jahr. Die Einführung der sogenannten Energiepreispauschale macht das Steuerentlastungsgesetz zu einem Belastungsgesetz für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Finanzverwaltung.

Die Energiepreispauschale ist sozial unausgewogen. Familien mit Elterngeldbezug, Rentnerinnen und Rentner, auch mit niedrigen Renten, sowie Studentinnen und Studenten bleiben beim Bezug der Energiepreispauschale von 300 € außen vor. Dabei werden diese von steigenden Energiepreisen mindestens genauso hart getroffen wie alle anderen! Gerade diese einkommensschwachen Haushalte müssen auch die Energiepreispauschale erhalten. Und die Auszahlung kommt zu spät. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nicht zustimmen und bringen stattdessen einen eigenen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Bundesregierung auffordern,


1. den Steuertarif jetzt an die hohe Inflation anzupassen,
2. die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern zügig auszuzahlen und
3. das Verteilungsverfahren bürokratiearm auszugestalten.

# Video der Rede von Olav Gutting