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Biersteuer und Mehrwertsteuer für Gastronomie-Dienstleistungen nicht erhöhen

Michael Donth

Die bis zum 31. Dezember 2022 befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Verpflegungsdienstleistungen sowie die Ermäßigung bei der Biersteuer hat den Unternehmen und Bürgern in den vergangenen zwei Jahren eine erhebliche Entlastung gebracht.

Auf Initiative der Arbeitsgruppe Tourismus, deren Obmann der Reutlinger Wahlkreisabgeordnete Michael Donth ist, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft bei sieben Prozent zu belassen. Neben der Gastronomie müssten aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Brauereien entlastet werden, so Michael Donth. Ein entsprechender Antrag zur Beibehaltung der ermäßigten Biersteuer geht vor allem auf seine Initiative zurück.

„Die Gastronomie und die Tourismusbranche haben unter der Corona-Pandemie besonders gelitten, viele kleine und mittelständisch geprägte Betriebe und Einrichtungen der Tourismusbranche stehen vor dem Aus. Deswegen brauchen wir in Deutschland diese dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiebereich dringend“, begründet Donth, Tourismus-Fachpolitiker seiner Fraktion, den Antrag.

„Sie ist neben einer Entlastung für die besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branche aber auch ein Wettbewerbsfaktor mit Blick auf unsere Nachbarländer: in 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz gilt in der Gastronomie ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz auf Speisen. Gerade in unseren Grenzregionen ist dieser Faktor spürbar“, so Donth. Zudem gebe die dauerhafte Senkung des Steuersatzes den Unternehmen und Betrieben Rechts- und Planungssicherheit. Die gastronomischen Betriebe stünden auch gegenüber anderen Einrichtungen wie Tankstellen und Bäckereien in Konkurrenz. Donth: „Vor allem kleinere und mittlere Betriebe haben in der Corona-Zeit erhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten. Jetzt spüren viele Restaurants, Cafés und Kneipen auch die stark gestiegenen Preise. Wir müssen diesen Unternehmen jetzt weiter unter die Arme greifen. Und auch den Bürgern täte diese Steuerhöhung von 7 auf 19 Prozent weh, gerade in diesen Zeiten der extrem hohen Inflation wäre das ein weiterer Preistreiber.“

Das Gleiche gelte für die ermäßigte Biersteuer. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis Ende 2022 befristet gesenkt, um sie bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen. „Insbesondere die kleineren, regionalen Brauereien sind besonders betroffen, da sie stärker vom Fassbierverkauf in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen und Volksfesten abhängig sind und hier eine größere Gewinnmarge erzielen können als mit Flaschenbier im Lebensmitteleinzelhandel“, so Michael Donth.

Als damaliger Finanzminister habe der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestagswahlkampf den zehntausenden Betrieben, die jetzt noch zusätzlich von der hohen Inflation getroffen sind, genau diese dauerhafte Entlastung versprochen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt der durch Corona, dem Ukraine-Krieg und der Inflation leidenden Branche Hoffnung gemacht. „Es ist bedauerlich, dass diesen Ankündigungen keine Taten folgen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden uns weiter dafür einsetzen, dass dieser Branche geholfen wird und sie Rechtssicherheit erhält. Geschieht das nicht, geht in Deutschland ein großes Stück der gastronomischen Kultur und des Angebots auch für die einheimische Bevölkerung dauerhaft verloren.“ Dieser Einsatz sei ein wesentlicher Beitrag gerade zur Attraktivität der ländlichen Räume, erklärte Donth.