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Modernisierte Befugnisse für Verfassungsschutz und Bundespolizei

Thorsten Frei MdB

„Mit den vom Bundestag beschlossenen Novellierungen des Verfassungsschutzrechts und des Bundespolizeigesetzes werden zwei zentrale Sicherheitsvorhaben dieser Wahlperiode abgeschlossen. Handlungsoptionen der Sicherheitsbehörden, die in der analogen Welt selbstverständlich sind, werden in die digitale Welt übertragen. Gemeinsam mit dem bereits im April vom Bundestag beschlossenen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bilden die Gesetze ein großes Sicherheitspaket, das die innere Sicherheit stärkt und ganz wesentlich die Handschrift von CDU/CSU trägt.

Ein starker Staat darf es nicht hinnehmen, dass er wegen fehlender Befugnisse im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten ins Hintertreffen gerät. Die wehrhafte Demokratie braucht einen effektiven Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dazu gehören zeitgemäße Befugnisse und die Möglichkeit zur Aufklärung der digitalen Kommunikation über Messenger-Dienste wie Whatsapp, um Anschlagspläne zu verhindern. Terroristen sind heute nicht mehr mit der Wählscheibe oder SMS unterwegs, sondern nutzen Chat-Foren und Verschlüsselungen. Mit den neuen Befugnissen kann der Verfassungsschutz künftig terroristische Organisationsstrukturen und mögliche Anschlagsplanungen effektiver aufklären und besser zum Schutz unserer Sicherheit beitragen.

Neben dem Verfassungsschutz statten wir auch die Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen zur Gefahrenabwehr aus. Unter anderem enthält die Bundespolizei neue Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung und in klar begrenzten Fällen auch die Zuständigkeit für Abschiebungen.“

# Video der Rede von Thorsten Frei MdB