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Gemeinsame Agrarpolitik

Alois Gerig MdB, Hermann Färber MdB

Wir haben am Donnerstag im Deutschen Bundestag vier Gesetze zur Gemeinsamen Agrarpolitik verabschiedet. Allein das zeigt, wie kompliziert die GAP ist. Darüber hinaus sind die Trilog-Verhandlungen in Brüssel noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind diese Gesetze auch noch nicht endgültig ausgearbeitet, sondern müssen nach einem erfolgreichen Trilog entsprechend mit Verordnungen angepasst und ausgestaltet werden. Das führt zu einer hohen Erwartungshaltung, was die weiteren Ausarbeitungen betrifft, denn die neue GAP vollzieht einen Systemwechsel: die Direktzahlungen sind an 10 maßgebliche GLÖZ-Standards gebunden. Der Begriff steht für den „Guten Landwirtschaftlichen Zustand“ und bedingt die Konditionen für die „Basisprämie“, welche als an die Fläche gebundene Direktzahlung an die Landwirte und Landwirtinnen jährlich ausgezahlt wird.  Gleichzeitig werden 25 % der Finanzmittel in der 1. Säule für die Öko-Regelungen bereitgestellt, aus denen die Landwirte freiwillige zusätzliche Umweltmaßnahmen wählen können. Dies und eine steigende Umschichtung der Finanzmittel von der 1. in die 2. Säule der GAP – um Agrar- und Umweltprogramme der Bundesländer zu finanzieren – bedeutet für unsere Landwirtinnen und Landwirte eine deutliche Senkung der Direktzahlungen: pro Hektar von 250 € auf 150 €.

Um dies aufzufangen, müssen die Öko-Regelungen daher für möglichst alle Landwirte erfüllbar sein, damit die finanziellen Mittel dafür abgerufen werden können. Aber die Öko-Regelungen müssen nicht nur praxistauglich sein und den gewünschten finanziellen Anreiz bieten, sie dürfen auch nicht mit den Programmen der 2. Säule konkurrieren, denn auch diese Regelungen enthalten ökologische Leistungen, die sich in der Praxis sehr gut etabliert haben und die nicht doppelt gefördert werden können. In der 2. Säule finden sich zudem Maßnahmen, welche die Entwicklung des ländlichen Raumes fördern und die regionale Wertschöpfung vor Ort stärken – „kurze Wege“ bedeuten Ökologie. Bei der weiteren Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Maßnahmenprogramme muss das Augenmerk auch auf Betriebe und Regionen mit hohem Grünlandanteil gelegt werden, um dort ausreichend Rückzugsräume für Biodiversität zu schaffen.

Die grundsätzliche Aufgabe unserer heimischen Landwirtschaft ist, uns alle mit gesunden, wertvollen und verlässlichen Lebensmitteln zu versorgen. Dabei nachhaltig mit unseren natürlichen Ressourcen umzugehen, liegt im Eigeninteresse eines jeden Landwirts und einer jeden Landwirtin. Die Ernährung für uns alle zu sichern, das ist eine nicht zu unterschätzende Gemeinwohlleistung, auf die wir alle angewiesen sind. Die zweite Gemeinwohlleistung, die die GAP fokussiert, ist die nachhaltige und biodiversitätsfördernde Pflege unserer Kulturlandschaft. Die staatlichen Förderungen sind also auch ein Ausgleich dafür, dass Landwirte und Landwirtinnen in Europa in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz weltweit mit die höchsten Standards einhalten müssen. Damit zählen unsere Lebensmittel zu den besten der Welt. Dies kann nur funktionieren, wenn die neue GAP eine sinnvolle gesamtkonzeptionelle Ausgestaltung erhält und alle Konditionen, GLÖZ-Standards, alle Öko-Regelungen und alle Agrar- und Umweltprogramme der zweiten Säule aufeinander abgestimmt werden.

Wenn man nach Brüssel auf den Stand der Trilog-Verhandlungen schaut, kann das noch ein weiter Weg werden. Aber mit der Verabschiedung der GAP-Gesetze im Bundestag haben wir einen wesentlichen Schritt getan.

# Video der Rede von Alois Gerig MdB

# Video der Rede von Hermann Färber MdB