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Reform der Unternehmenssteuer

Andreas Jung MdB


Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz hat die Koalition die steuerlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen im internationalen Steuerwettbewerb verbessert. Kern des Gesetzentwurfs ist die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits seit 2019 geforderte Möglichkeit, als Personenhandelsgesellschaft zur Körperschaftsteuer zu optieren. Gewinne einer offenen Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft unterliegen beim jeweiligen Gesellschafter in der Spitze einer Einkommensteuerbelastung von fast 50%. Mit Ausübung der Option können solche Gesellschaften die Gewinne zunächst auf Unternehmensebene mit einem Steuersatz von 29,83% versteuern. Dazu Andreas Jung: „Mit dieser Möglichkeit können optierende Personengesellschaften ihre Steuerbelastung vorerst senken und die im Unternehmen verbleibenden Gewinne reinvestieren, um kraftvoll aus der Krise herauszuwachsen.“


Darüber hinaus halten wir zu der Optionsmöglichkeit auch die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne (sog. Thesaurierungs-begünstigung) weiterhin für notwendig. Damit wäre es Personengesellschaften möglich, mit noch weniger bürokratischem Aufwand eine niedrigere Belastung für nicht ausgeschüttete Gewinne zu erzielen. Dazu Andreas Jung: „Es ist für uns nicht verständlich, warum sich der Bundesfinanzminister und die SPD-Bundestagsfraktion weigern, diese so dringend benötigte Verbesserung für die deutschen Familienunternehmen mitzumachen.“


Im Übrigen wird mit diesem Gesetz die Investitionsfrist bei der Übertragung stiller Reserven um ein Jahr verlängert. Bisher muss der Gewinn aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes innerhalb von vier Jahren reinvestiert werden, um die stillen Reserven nicht aufzudecken. Aufgrund der Pandemie haben wir diesen Zeitraum verlängert, wenn die Investition in die Jahre 2020 und 2021 fallen würde.