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Bundestag debattiert Sterbehilfe

Peter Weiß MdB >> Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe als verfassungswidrig erklärt hatte, hat der Bundestag nun erneut über das Thema beraten. Wie bei Vereinbarten Debatten üblich, gab es keine konkrete Vorlage als Beratungsgegenstand. Allerdings lagen zu der Debatte verschiedene Gesetzesentwürfe und Eckpunktepapiere vor. Der Leitgedanke des Bundesverfassungsgerichts, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse, wurde ganz unterschiedlich gesehen. Wer sich selbst das Leben nehmen wolle, der befinde sich meist in einer absoluten Ausnahmesituation und in einer Situation in schrecklicher Verzweiflung und großer Lebensängste. Die Gedanken an Selbsttötungen entstünden in der Regel erst, weil die eigene Lebenssituation aussichtslos erscheine.

Deshalb sollte unser Augenmerk viel mehr darauf liegen, dass das Leben in der Nähe des Todes oder in Lebenskrisen geschützt werden muss und die betroffenen Menschen im Besonderen die Hilfe und Begleitung anderer bedürfen. Wir müssen jede erdenkliche Hilfe leisten, anstatt das Leben durch alternatives Tun zu beenden. Deshalb brauchen wir ein umfassendes legislatives Schutzkonzept, das vor allem folgende Maßnahmen enthalten sollte:

- ein verlässlicher und flächendeckender Ausbau von hospizlich-palliativen Angeboten mit sowohl medizinisch-pflegerischer als auch psychosozialer und seelsorgerischer Begleitung
- den Ausbau von suizidpräventiven Angeboten
- den Ausbau von Angeboten gegen Einsamkeit und Isolation.


Eine freiverantwortliche Entscheidung kann nur treffen, wem alle möglichen Alternativen und alle Möglichkeiten, die das Leben bietet bekannt und offen sind. Und dafür tragen wir als Gesellschaft und insbesondere die Politik die Verantwortung.

# Video der Rede von Peter Weiß MdB