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Bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

Marc Biadacz MdB >> In Startups wird mit einer außergewöhnlichen Risikobereitschaft und Leidenschaft an Innovationen gearbeitet. Sie schaffen nicht nur Arbeitsplätze, sondern sichern die Zukunft Deutschlands als Technologiestandort. Das wichtigste Kapital für solche Startups sind ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jedoch ist es eine große Herausforderung für Startups, motivierte und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und an sich zu binden, da sie nicht die Gehälter etablierter Unternehmen anbieten können. Um im internationalen Wettbewerb um qualifiziertes Personal dennoch mithalten zu können, ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein wichtiges Instrument für Startups. Hierbei erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu ihrem Gehalt noch Anteile am Unternehmenserfolg.

Mit dem Fondsstandortgesetz, welches am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, werden unter anderem einige rechtliche Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland verbessert. Der Digital- und Arbeitsmarktpolitiker Marc Biadacz, zuständiger Berichterstatter für die Arbeitsgruppe Digitale Agenda, betonte in seiner Rede: „Eines sage ich deutlich: Deutschland macht es Startups bislang leider nicht leicht, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen und wir wären in dem neuen Gesetz gerne noch weiter gegangen. Doch zu mehr war die SPD leider nicht bereit. Nichtsdestotrotz ist mit den Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Fondsstandortgesetz ein erster guter Schritt getan.

Das Prinzip der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist auch kein neues. Schon vor 200 Jahren wurde im schlesischen Breslau das Personal eines landwirtschaftlichen Betriebs am Gewinn beteiligt. Doch sind in Deutschland noch einige Hürden damit verbunden, Mitarbeiter am Erfolg zu beteiligen. Daher besteht hier noch Verbesserungsbedarf. So müssen wir beispielsweise in Bezug auf die Dry-Income-Besteuerung dringend nachbessern. Wir sollten aber auch bereit sein, das gesamte Thema neu zu denken und uns in diesem Zuge mit einer neuen Gesellschaftsform, die maßgeschneidert auf die Ansprüche von Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist, auseinandersetzen. Man darf das Potential für den Technologiestandort Deutschland nicht unterschätzen: Ein Fünftel der deutschen Startups überlegt, aufgrund der ungünstigen rechtlichen Lage für Mitarbeiterkapitalbeteiligung ins Ausland zu ziehen. Klar ist: Wenn Deutschland auch in Zukunft ein führender Innovations- und Technologiestandort sein soll, müssen wir es unseren Startups erleichtern, ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen.“

# Video der Rede von Marc Biadacz MdB