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Steuergerechtigkeit beim Hauskauf

Olav Gutting MdB >> Mit den am Mittwoch im Bundestag beschlossenen Änderungen am Grunderwerbsteuergesetz gehen wir gezielt gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher konnte die Grunderwerbsteuer dann umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Mit der Neuregelung zum 01. Juli 2021 sinkt die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent und die Fünfjahresfrist wird auf zehn Jahre ausgedehnt. Wichtiger noch ist die Tatsache, dass die bisher nur für Personengesellschaften gültigen Regeln nun auch auf Kapitalgesellschaften angewendet werden, wobei diese noch deutlich verschärft wurden. Wir wollten den Missbrauch bei den sogenannten Share Deals einschränken. Das ist gelungen. Damit erreichen wir, dass beispielsweise ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes. Der Traum vom Eigenheim scheitert bei jungen Familien leider oft am fehlenden Eigenkapital und den Erwerbsnebenkosten, bei denen die Grunderwerbsteuer einen Großteil ausmacht! Deshalb appelliere ich noch einmal an die Bundesländer, die die Ertragshoheit bei dieser Steuer haben: Unterstützen Sie den Ersterwerb einer Familienwohnung mit einem Freibetrag, mit einer Senkung oder einem Erlass der Grunderwerbsteuer.

# Video der Rede von Olav Gutting MdB