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Verfahren im Verkehrsbereich beschleunigen

Steffen Bilger MdB >> Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen beschleunigen wir einmal mehr die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist die Entlastung kommunaler Haushalte zur Verbesserung der Investitionsbedingungen insbesondere für den Ausbau kommunaler Radwege. Die Regelungen dienen dazu, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und damit Investitionen in das Schienennetz zu beschleunigen. Ein weiteres Ziel ist es, stark frequentierte Bundesfernstraßen vom Regionalverkehr zu entlasten. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird das Gesetz auf circa 60 Kreuzungsmaßnahmen jährlich mit Entlastungspotential für kommunale Baulastträger Anwendung finden. Konkret beschlossen wurde:


•    Zur Entlastung der Kommunen ist im Bundesfernstraßengesetz nun ein Vorteilsausgleich vorgesehen. Dadurch können die Kommunen künftig bei Ersatzinvestitionen oder Ausbauplanungen des Bundes an Kreuzungsbauwerken – also wenn auf einer Bundesfernstraße, die mit einer kommunalen Straße kreuzt ohnehin beispielsweise eine Brücke ersetzt werden muss – eigene Ausbauplanungen realisieren.


•    Die Förderbestimmung im Eisenbahnkreuzungsgesetz erhält mit dem Bau und dem Ausbau kommunaler Radwege eine neue gesetzliche Zweckbestimmung. Bei gemeinsamen Ausbauprojekten einer Eisenbahn des Bundes und einer Bundesfernstraße wird die Kostenteilung nun vereinfacht.


•    Bei Maßnahmen an Bahnübergängen im Zuge nichtbundeseigener Eisenbahnen übernehmen die Länder zur Beschleunigung von Investitionen in das Schienennetz die Kostenanteile der Kommunen.


•    Werden Bahnstrecken stillgelegt oder Straßen eingezogen, können künftig Rückbauverpflichtungen vertraglich an eine Kommune übertragen werden, um Nachnutzungen zum Beispiel zur Stärkung des Radverkehrs zu vereinfachen.


Insgesamt schaffen wir mit dem Gesetz bessere Rahmenbedingungen, um mögliche Synergien für die Verbesserung der Mobilität auf beiden sich kreuzenden Verkehrswegen vollständig auszuschöpfen. Eine attraktive Infrastruktur für den Radverkehr wird dessen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen steigern und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem wird die Verkehrssicherheit verbessert, wenn durch die Entlastung der Kommunen die Beseitigung oder Verbesserung von Bahnübergängen erleichtert wird. Auch wenn in der Debatte deutlich wurde, dass es in diesem "Mantelgesetz" um unterschiedliche komplexe Regelungen geht, bleibt das erfreuliche Ergebnis einer konkreten Verbesserung der Infrastruktur, der Stärkung des Radverkehrs und der Entlastung der kommunalen Seite.

 

# Video der Rede von Steffen Bilger MdB