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Kriminelle Handelsplattformen unter Strafe stellen

Axel Müller MdB >> Die Koalitionsfraktionen wollen in einer erneuten Strafgesetzbuchnovelle (StGB-Novelle) das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe stellen. Ein solcher Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht und wird in Erster Lesung am heutigen Freitag, dem 16.04.2021, im Deutschen Bundestag beraten. Unser baden-württembergisches Landesgruppenmitglied und Rechtsexperte Axel Müller MdB (CDU) aus Ravensburg wird im Plenum zum Gesetzesvorhaben sprechen, das mehr Sicherheit im Netz verspricht.


Das World wide web hat den Warenhandel revolutioniert, vereinfacht, beschleunigt und den individuellen Handel über Zeitzonen hinweg für jeden Verbraucher - Dank unzähliger Handelsplattformen - Wirklichkeit werden lassen. Mit anwachsender Popularität spielen aber auch zunehmend Delikte eine große Rolle. Im Internet werden auf speziellen Handelsplattformen, gefälschte Ausweisdokumente, Drogen oder pornographisches Material - zum großen Teil von Minderjährigen - genauso angeboten, wie Waffen, Falschgeld oder gestohlene (Kreditkarten-)Daten. Zudem wird über kriminelle Netzwerke umfassend Menschenhandel im Darknet betrieben.


Das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet oder das Bereitstellen von Server-Infrastrukturen soll nun - durch Änderung der §§ 127 und 128 StGB - mit Strafe von bis zu 5 Jahren sanktioniert werden können, um dem kriminellen Handel entgegenzutreten. Zudem sollen wirkungsvolle Möglichkeiten der Ermittlung und Aufklärung der vorgenannten Straftaten geschaffen werden. Im Gesetz heißt es, dass dazu die gewerbs- und bandenmäßige Begehung sowie die Verbrechensqualifikation in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen werden, sodass diese wirkungsvollen Ermittlungsmöglichkeiten grds. eröffnet werden. Dazu erklärt Axel Müller - der als ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht auf eine umfassende Expertise der Kriminalitätsbekämpfung zurückblicken kann:


„Das Gesetz schließt eine wirklich drückende Strafbarkeitslücke und zielt auf die Sanktionierung krimineller Netzwerke im Darknet, die die Anonymität für kriminelle Warenhandel nutzen. Diese anonyme Beschaffungskriminalität des Internethandels versorgte etwa den Täter des Münchner Amoklaufes im Jahre 2016 mit der Schusswaffe und Munition, die 9 Menschen tötete. Damals konnte Täter und Waffenverkäufer bestraft werden - nicht aber der Betreiber der Darknet-Plattform, der den Waffenkauf erst ermöglichte. Dieser blieb straffrei. Das Gesetz ermöglicht nun zukünftig aber genau dies: Betreiber von Plattformen und Bereitsteller der technischen Infrastruktur sollen ebenfalls - dann z.B. wegen Beihilfe zum Mord - bestraft werden können. Damit schließt sich eine unerträgliche Strafbarkeitslücke. Heute ist daher ein guter Tag für den Rechtsstaat und ein schlechter Tag für das Verbrechen."


Weitere Beratungen werden im Rechtsausschuss mit allen Fraktionen folgen, bevor sich das Plenum in Zweiter und Dritter Lesung mit dem Gesetz abschließend erneut befassen wird.

 

# Video der Rede von Axel Müller MdB