Thorsten Frei MdB >> Es ist doch ganz normal, dass die Bürger nach einem Jahr Pandemie müde sind und ihnen die Einschränkungen zu schaffen machen. Wir müssen aber weiter diszipliniert bleiben. Diese Krise ist ein Marathon und wir befinden uns auf Kilometer 38. Wir fragen uns, ob wir es überhaupt schaffen werden, obwohl das Ende in drei Kilometern liegt. Das Licht am Ende des Tunnels heißt „impfen“. Vor zwei Tagen wurden 738.501 Dosen in Deutschland verimpft. Das zeigt, dass der schon zu Beginn des Jahres prognostizierte Schub auch dank der Einbindung der Hausärzte vollzogen wurde. Allein nur schnell und viel zu impfen, reicht jedoch nicht. Das zeigt der Blick nach Chile, Israel oder die USA, die alle in der dritten Welle stehen, obwohl sie alle eine noch höhere Impfquote haben als Deutschland.
Deshalb braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die uns in dieser schwierigsten Phase der Pandemie helfen. Dass dabei auch der Einsatz von Ausgangssperren helfen kann, sehen wir in Kanada. In
Quebec, wo eine Ausgangssperre verhängt wurde, konnte ein Rückgang der Bewegungen um 31% und des Reproduktionswertes um 13 % im Vergleich zur Nachbarprovinz verzeichnet werden. Das gleiche gilt
für Länder wie Portugal und Spanien. Dort liegt die Inzidenz heute unter 30. Wir sind überzeugt, dass wir auch mit unserem Gesetz für eine bundeseinheitliche Notbremse einen wichtigen Beitrag für
die Entlastung des Gesundheitssystems und der Intensivstationen leisten können. Die Hilferufe von dort kann niemand überhören. Noch in diesem Monat werden wir den Höchststand von 6.000 belegten
Plätzen übertreffen.
Wir werden mit diesen Anpassungen im Infektionsschutzgesetz für einen besseren Schutz vor der zunehmenden Verbreitung der Virusmutationen sorgen. Entscheidend für uns ist dabei, dass wir in den
weiteren Verhandlungen dafür sorgen, dass die Lebensrealität der Menschen so weit als möglich berücksichtigt wird. Der zweite maßgebliche Punkt ist schon jetzt berücksichtigt: Dieses Gesetz sorgt
für eine starke Position des Parlaments durch die Verankerung eines Zustimmungsvorbehalts für Bundestag und Bundesrat.