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Keine zusätzlichen Eingriffsrechte des Staates in Familien

Thorsten Frei MdB >> „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Gleichzeitig sind sie auch besonders verletzlich und in viel zu vielen Fällen auch schutzlos. Die unzähligen Missbrauchsskandale in Deutschland in den vergangenen Jahren haben dies unterstrichen. Deshalb unterstützen auch wir mit unserem Vorschlag, Kinderrechte im Grundgesetz sichtbarer zu machen. Klar ist aber auch, dass die explizite Erwähnung von Kinderrechten in der Verfassung kein Allheilmittel ist, um die Situation von Kindern in unserem Land zu verbessern. Unterlassung gesetzlich gebotener Anhörungen von Kindern vor Gericht, kinderfeindliche Stadtplanungen, schlechte Betreuungsschlüssel in Jugendämtern – alles eine Sache der Vergangenheit, so die Annahme, sobald nur diese Rechte, die Kinder ja unzweifelhaft schon heute haben, ausdrücklich in unserem Grundgesetz stehen.


Kein Gesetz der Welt, und selbst wenn es auf höchster Ebene verankert wäre, wird es schaffen, Umsetzungsdefizite zu beheben. Das wäre wünschenswert, aber diese Hoffnung ist trügerisch. Eine Grundgesetzänderung kann hier keine Abhilfe schaffen, obgleich sie ein wichtiges Signal ist. Vorschlag: Wirklich helfen können nur gute einfachgesetzliche Regelungen und vor allem eine gute Umsetzung dieser Gesetze. Vieles haben wir in den letzten vier Jahren auf den Weg gebracht, insbesondere im Kampf gegen Sexualstraftäter, zur besseren Prävention solcher Taten und für die Trauma-Behandlung betroffener Kinder. Deshalb ist es uns vor allem wichtig, dass die Ergänzung von Artikel 6 GG erfolgt, ohne die Rechte der Eltern zu schwächen bzw. das sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis zwischen Eltern, Staat und Kindern zugunsten des Staates zu verschieben. Das ist ein gutes, das ist ein richtiges Ziel.


Die Erstverantwortung für die Erziehung obliegt den Eltern und nicht dem Staat. Eltern nehmen die ihnen übertragene Verantwortung mit großer Sorgfalt zum Wohle ihrer Kinder wahr. Ein Generalverdacht gegen sie, wie er oft von linken Politikern vorgebracht wird, ist völlig verfehlt. In den Randbereichen, in denen dies nicht der Fall ist, sehen wir das staatliche Wächteramt in der Verantwortung. Dieses staatliche Wächteramt dient also keinesfalls dazu, gleichrangig neben die Eltern zu treten, diese zu kontrollieren oder eine Hoheit des Staates über die Kinderbetten auszuüben. Solche sozialistischen Fantasien der Erziehung unserer Kinder sind mit der Union nicht zu machen.“