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Rechtssicherheit für den BND

Roderich Kiesewetter MdB >> Mit einem Verfassungsgerichtsurteil im Mai 2019 wurde der Bundestag aufgefordert, bestimmte Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes auf rechtsichere Beine zu stellen. Karlsruhe forderte den Gesetzgeber auf, die Rechtskontrolle über die Rechtmäßigkeit der Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung anzupassen. Um dem gerecht zu werden, setzt das in dieser Woche verabschiedete BND-Gesetz einen „Unabhängigen Kontrollrat (UKR)“ ein. Dieses, aus sechs Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofes beziehungsweise des Bundesverwaltungsgerichts, bestehende Kontrollgremium, stellt in gerichtsähnlicher Weise die Rechtmäßigkeit der Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung sicher.


Zwei Punkte waren für die Union in den Verhandlungen zentral:  Der überragenden Wichtigkeit der Rechtskontrolle durch das UKR dadurch Rechnung zu tragen, dass Mitglied nur werden kann, wer Bundesrichterin oder Bundesrichter am Bundesgerichthof beziehungsweise Bundesverwaltungsgericht ist. Zweiter zentraler Punkte war die Bestärkung des Par-lamentarischen Kontrollgremiums als „primus inter pares“ bei der Kontrolle der Nachrichtendienste. Beides konnte durchgesetzt werden. Nur ein rechtssicher arbeitender BND kann seiner Aufgabe als wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur gerecht werden. Gleichzeitig braucht es umfassende parlamentarische Kontrolle. Das in der Koalition hart ausverhandelte Gesetz wird beiden Anforderungen gerecht und ist auch ein Zeichen dafür, dass die Koalition in der Lage ist lösungsorientiert und sachbezogen zusammenzuarbeiten.


>> Video der Rede von Roderich Kiesewetter MdB