Michael Donth MdB >> Es war eine schwere Geburt, die sich über zweieinhalb Jahre hinzog. Nach zahlreichen Beratungen, Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und Gesprächen
mit Branchenexperten hat der Bundestag an die Novellierung des Personenbeförderungsrechts zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode Hand angelegt und den ursprünglichen Gesetzentwurf der
Bundesregierung an mehreren Stellen verändert und verbessert.
Wenn der Bundesrat Ende März dem Gesetz wie geplant zustimmt, haben die sogenannten Pooling-Dienstleister endlich Rechtssicherheit für ihre Dienste. Diese hat ein besonderes Potenzial für die
Mobilität im ländlichen Raum: Der „Bus auf Bestellung“, der – per App gebucht – die Fahrstrecke individuell an die Wünsche der Mitfahrer anpasst, ist eine ideale Lösung für Randzeiten oder Zeiten
geringer Auslastung, in der sich ein Linienbus bisher nicht gelohnt hat. Während des parlamentarischen Verfahrens haben wir zum einen die Digitalisierung bei Genehmigungsprozessen für den
Busverkehr weiter angepasst, sodass Genehmigungsprozesse künftig digital und nicht mehr nur papierhaft ablaufen können. Eine große Verbesserung für den Busmittelstand.
Auch die Digitalisierungsregelungen haben wir nochmals überarbeitet und dafür gesorgt, dass das Kundeninteresse des ÖPNV Nutzers (alle Mobilitätsangebote in einer App) ebenso berücksichtigt wird,
wie Belange des Datenschutzes oder des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Besonders haben wir auch nochmal bei der Abgrenzung des Taximarktes vom Mietwagenmarkt nachgesteuert. Auch Fahrer von
Mietwagendiensten wie Minicar oder Uber müssen mit dem sogenannten kleinen Fachkundenachweis künftig dieselben Anforderungen erfüllen, wie die Kollegen mit Taxischild. Das dient besonders auch
der Verkehrssicherheit. Gerade im Hinblick auf Kindersitze und Ladungssicherung ist ein Grundlagenwissen bei der Personenbeförderung essentiell. Außerdem können Kommunen künftig da, wo es
notwendig ist, auch den Mietwagenmarkt ähnlich der anderen Branchen stärker reglementieren und so Wettbewerbsverzerrungen verhindern.
Nun sind die Genehmigungsbehörden vor Ort gefragt: Sie haben eine ganze Palette der neuen und altbewährten Möglichkeiten an der Hand, aus der sie den richtigen Mix für den Landkreis
zusammenzustellen können. Entsprechend den Wünschen, Bedarfen oder Problemen vor Ort. Mit den entsprechenden Regelungen können sie den öffentlichen Personennahverkehr bestehend aus Taxis,
Mietwagen, Linienbussen und den neuen Poolingdiensten oder Bedarfsverkehren so steuern, dass kein Anbieter dabei „unter die Räder kommt“. Ich bin gespannt, wie die neuen Angebote vor Ort
angenommen werden.