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Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist nachvollziehbar

Thorsten Frei MdB >> Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich offensichtlich nach langer und intensiver Bewertung dazu entschieden, die AfD als Gesamtpartei aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen als Beobachtungsobjekt zu behandeln. Nach den Entwicklungen in den vergangenen Jahren, aufgrund des Auftretens und der Äußerungen von Mandatsträgern auf allen Ebenen sowie der bereits eingeleiteten Beobachtung einzelner Gruppierungen und Landesverbände in einzelnen Bundesländern erscheint dieser Schritt wenig überraschend. Klar ist aber auch: Die Frage, ob eine Partei - insbesondere eine Partei, die demokratisch gewählt im Bundestag sowie in allen 16 Landesparlamenten vertreten ist  - vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf keine politische Entscheidung sein. Eine solche Beobachtung ist ein scharfes Schwert, die Einfluss auf den demokratischen Parteienwettstreit hat. Es handelt sich um eine Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und das Amt als Exekutivorgan weiß sehr genau, dass diese Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss.   

Unabhängig davon handelt es sich um eine Gratwanderung: Einerseits darf eine solch wichtige Entscheidung nicht von der Politik getroffen oder beeinflusst werden. Da gilt es von vornherein, auch nur den Anschein einer Beeinflussung zu vermeiden. Ansonsten wird die Partei wieder in die beliebte und oft genutzte Opferrolle schlüpfen. Erste Verlautbarungen unterstreichen dies. Andererseits muss aber auch deutlich werden, dass unsere Verfassung wertegebundenen ist und wir eine wehrhafte Demokratie sind. Es ist eine Lehre aus unserer Geschichte und dem dunklen Kapitel des Nationalsozialismus, dass wir unsere Verfassung aktiv verteidigen und Feinden von Demokratie und Grundgesetz mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegentreten. Wenn also die Anhaltpunkte so klar sind, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, dann muss der Verfassungsschutz auch zum Schutz unserer Verfassung solche Maßnahmen ergreifen. Das ist der schmale Grat, bei dem man weder auf der einen noch auf der anderen Seite herunterfallen darf. Aus meinen eigenen Erfahrungen heraus würde ich aber sagen, dass man sehr begründete Zweifel an der Verfassungstreue der AfD haben kann. Auch im Deutschen Bundestag erleben wir immer wieder, wie Mitglieder der AfD unsere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Grundwerte unserer Verfassung verächtlich machen und aktiv für Hetze, Hass und Spaltung der Gesellschaft eintreten.