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2021 bringt Steuererleichterungen

Als Unionsfraktion haben wir es uns zum Ziel gesetzt, die Steuerbelastung für Privatpersonen und Unternehmen herunterzufahren, um die Kaufkraft und Investitionsbereitschaft zu erhöhen. Zum Jahreswechsel sind nun einige Gesetze in Kraft getreten, die für spürbar mehr Geld für Privathaushalte und Firmen sorgen:

  • Bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags haben wir einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht. Liegt die jährliche Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung oder 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung, wird künftig gar kein Solidaritätszuschlag mehr fällig. Singles zahlen damit bis zu einem Bruttogehalt von 73.000 Euro und Eheleute mit zwei Kindern bis zum einem Bruttogehalt von 151.000 Euro seit dem 1. Januar 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr. Erst ab einer Steuerlast von 31.527 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 63.054 Euro (Verheiratete) wird der volle Betrag fällig. Dazwischen gilt ein reduzierter Betrag. Ganze 96,5 % der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden hierdurch spürbar entlastet.
     
  • Nach der Kindergelderhöhung 2019 gelten ab dem 1.1.2021 höhere Kindergeldbeträge. Für das erste und zweite Kind werden nun 219 Euro Kindergeld gezahlt, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig steigt auch der Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf nun 8.388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4.008 Euro.
     
  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 9.744 Euro angehoben. Die nächste Anhebung erfolgt 2022 auf 9.984 Euro. Gleichzeitig wurde der Einkommensteuertarif so angepasst, dass die Effekte der kalten Progression bereinigt werden. Inflationsbedingte Lohnerhöhungen werden so nicht durch höhere Steuern ausgehebelt.
     
  • Die Homeoffice-Pauschale entlastet gerade in der Corona-Pandemie: Pauschal können fünf Euro pro Tag angesetzt werden. Die maximale Pauschale beträgt 600 Euro im Jahr. Die Pauschale ist Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Sie kann für Tage in Anspruch genommen werden, in denen die Entfernungspauschale nicht geltend gemacht wird.
     
  • Die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln sich bei allen Behinderungsgraden. Auch wird eine Pauschale künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt.
     
  • Der Pflegepauschbetrag stieg auf 1.800 Euro. Außerdem profitieren Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 nun ebenfalls.
     
  • Die Übungsleiterpauschale haben wir auf 3000 Euro jährlich angehoben. Die Ehrenamtspauschale liegt nun bei jährlich 720 Euro. Damit alle Ehrenamtlichen von dieser Erhöhung profitieren, wird die Erhöhung der Pauschalen auch im Sozialrecht nachvollzogen.